Lkw-Sonntagsfahrverbot - großzügige Ausnahmen
ID: 192292
Lkw-Sonntagsfahrverbot - großzügige Ausnahmen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Kreisverwaltungsbehörden im Freistaat gebeten, am kommenden Sonntag unbürokratisch Ausnahmen vom geltenden LKW-Fahrverbot zu genehmigen. "Die zahlreichen Flugausfälle, verursacht durch die isländische Vulkanaschewolke, haben zu einem erheblichen Lieferstau bei den Warentransporten geführt. Die Flugausfälle sind eine schwere Belastung für unsere Wirtschaft, insbesondere auch für die Speditionen, die Waren im Auftrag der Unternehmen ausliefern."
In einem Schreiben des Ministeriums an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden heißt es, dass Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot auf Antrag ? ohne besondere Dringlichkeitsprüfung ? zu erteilen sind, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, von den Auswirkungen der Behinderungen im Luftverkehr beeinträchtigt zu sein, oder wenn er erkennbar solche Güter transportieren möchte, die von der Unterbrechung der Logistikkette betroffen sind, so z.B. Elektronikbauteile, allgemeine Bauteile für die Automobilindustrie oder Postgut. Die Ausnahmen sollen insbesondere auch für Transporte im Vor- und Nachlauf von Flughäfen vereinfacht erteilt werden. Auf die Vorlage von Nachweisen könne in solchen Fälle verzichtet werden.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.04.2010 - 19:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 192292
Anzahl Zeichen: 1755
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 848 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lkw-Sonntagsfahrverbot - großzügige Ausnahmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).