Neues SWIFT-Abkommen nur nach europaeischen Datenschutzmassstaeben
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Neues SWIFT-Abkommen nur nach europaeischen Datenschutzmassstaeben
Anlaesslich des Rates der Justiz- und Innenminister der EU am 22. und 23. April 2010 in Bruessel erklaeren der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspuetz und der zustaendige Berichterstatter Gerold Reichenbach:
Ein neues SWIFT-Abkommen darf nur verabschiedet werden, wenn es ein hohes Datenschutzniveau garantiert. Die Justiz- und Innenminister der Europaeischen Union stehen in der Pflicht:
Transparenz, effektiver Rechtsschutz und eine enge Begrenzung der Zwecke muessen die Leitlinien sein.
Die Fehler des letzten Abkommens muessen vermieden werden. Die Bundesregierung darf nicht erneut einknicken, wenn die Grundrechte in Gefahr sind. Die Uebermittlung grosser Datenpakete, die Weitergabe an Drittstaaten oder Geheimniskraemerei durch vertrauliche Anhaenge sind tabu.
Hintergrund ist der heute anstehende Beschluss im Rat, mit dem der Kommission das Mandat erteilt werden soll, Verhandlungen mit den USA ueber ein neues Abkommen ueber die Weitergabe von Ueberweisungsdaten an die USA zum Zweck der Terrorismusbekaempfung aufzunehmen. Ein erstes Abkommen dieser Art war im Rat Ende November beschlossen worden. Innenminister Thomas de Maiziére hatte sich im Rat enthalten, weil die Bundesregierung uneins war. Diese Enthaltung hatte den Beschluss des Rates ermoeglicht. Doch das Europaeische Parlament verweigerte dem ersten Abkommen im Februar mit einer breiten, fraktionsuebergreifenden Mehrheit die Zustimmung. Zum einen wehrte sich das Europaeische Parlament (EP) dagegen, das es im Vorfeld der Verhandlungen vom Rat umgangen worden war. Zum anderen bewies das EP, dass es sorgsam ueber die Grundrechte der europaeischen Buergerinnen und Buerger wacht. Diesen Weg gilt es fortzusetzen.
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Datum: 23.04.2010 - 01:04 Uhr
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