Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen-

Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen-

ID: 1925624
(PresseBox) - Der Bundestag hat eine Änderung im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach dürfen bestimmte Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen. Wer davon betroffen ist und unter welchen Umständen das gilt, lesen Sie hier.

Laut aktualisiertem Infektionsschutzgesetz dürfen manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter fragen, ob sie eine Impfung gegen das Coronavirus bekommen haben oder von der Krankheit vollständig genesen sind. Dazu gehören unter anderem:

Arztpraxen, Zahnarztpraxen,

Krankenhäuser,

Einrichtungen für ambulantes Operieren,

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,

Dialyseeinrichtungen,

Tageskliniken,

Entbindungseinrichtungen,

ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,

voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen sowie ambulante Pflegedienste und Unternehmen und

Rettungsdienste

Weitere finden Sie in unserem Blog-Beitrag. Darf der Arbeitgeber den Corona-Impfstatus seiner Mitarbeiter erfassen?

Wann Arbeitgeber den Status abfragen dürfen

Arbeitgeber dürfen dann den Status „geimpft oder genesen“ ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abfragen, wenn der Bundestag die nationale epidemische Lage feststellt. Ist die epidemische Lage nicht mehr bundesweit, sondern nur noch in einzelnen Bundesländern, dann ist die Abfrage weiterhin in diesen Bundesländern zulässig.

Wie Heilberufler und Pflegeeinrichtungen mit dem Wissen um den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Mitarbeitenden umgehen sollten und was sie rund um Datenschutz wissen müssen, das können Sie in unserer Pressemitteilung nachlesen: Wer darf künftig seine Mitarbeiter nach dem Impfstatus fragen?



Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Hochschule Stralsund begrüßt ihre neuen Studierenden Unfallchirurg Sebastian Koch: Gelungener Einstieg in die Selbstständigkeit
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.09.2021 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1925624
Anzahl Zeichen: 2433

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 292 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z