Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf anwesende Mitarbeiter aufteilen

Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf anwesende Mitarbeiter aufteilen

ID: 1925637
(PresseBox) - Wer eine Betriebsfeier plant, sollte das neue Urteil des Bundesfinanzhofs kennen. Denn Arbeitgeber dürfen die Gesamtkosten nicht mehr auf die angemeldeten, sondern nur auf die anwesenden Mitarbeitenden aufteilen. Das gilt auch für Ärzte und andere Heilberufler.

Auf was sich Heilberufler durch das neue Urteil einstellen müssen, inklusive Rechenbeispiel, erfahren Sie in unserer Pressemitteilung: Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf Anwesende aufteilen



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung mindern Sonderausgaben Goldabbau im Wandel der Zeit
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.09.2021 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1925637
Anzahl Zeichen: 617

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 465 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf anwesende Mitarbeiter aufteilen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z