Refurbished... bitte was?

Refurbished... bitte was?

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Die ARAG Experten informierenüber einen angesagten Techniktrend



(firmenpresse) - Refurbished heißt übersetzt "renoviert" oder "generalüberholt". Renoviert wurde zwar schon immer. Neu ist aber, dass spezialisierte Fachhändler zunehmend auch technische Produkte wie z. B. Smartphones, Laptops oder auch den Thermomix aufkaufen, wieder aufbereiten und weiterverkaufen. Dabei wird eben nicht renoviert, sondern "refurbished". Ein Trend, wie es scheint: 77 Prozent der Bürger in Europa würden ihre technischen Geräte eher reparieren lassen, als neu zu kaufen. Wie der Ablauf ist und was es zu beachten gibt, verraten die ARAG Experten.



Was genau bekommt man, wenn man "refurbished" kauft?

Im Allgemeinen sind alle "refurbishten" Geräte gebrauchte Geräte, deren Makel ausgebessert wurde. Notwendige Reparaturen beziehen sich nach Auskunft der ARAG Experten eher auf die technische Funktion. Äußerliche Mängel bleiben in der Regel bestehen, werden beim Weiterverkauf über Online-Portale aber auch angegeben. Meist werden hier Bezeichnungen "wie neu", "sehr gut", "gut" und "akzeptabel" genutzt. Zudem gibt es Qualitätskategorien für generalüberholte Technik: So beschreibt Demoware kaum gebraucht Geräte, beispielsweise Ausstellungsstücke. Gebrauchte A-Ware meint gebrauchte und wieder aufbereitete Geräte. Neuware-Sonderposten sind Produkte, die zwar keine Herstellergarantie mehr haben, aber noch nie benutzt wurden. Und bei gebrauchter B-Ware handelt es sich um Technik, die vielleicht Gebrauchsspuren hat, sonst aber funktioniert.



Was wird erneuert?

Was und wie viel repariert wird, hängt vom Anbieter ab. In der Regel werden die Geräte von innen und außen gereinigt: Dabei werden Daten gelöscht, die technischen Details erfasst und ein Hardwaretest mit möglicher Reparatur durchgeführt.



Ist das sicher?

"Vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen": Diesen Satz kennt man von reduzierter Ware in Geschäften oder auf den gängigen Gebrauchtwaren-Plattformen. Bei Ware, die online von gewerblichen Refurbished-Werkstätten gekauft wurde, besteht hingegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten. Oftmals wird auch ein Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen und eine zusätzliche Garantie von bis zu 36 Monaten eingeräumt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das je nach Anbieter variieren kann.





Vorteile

Natürlich ist der ersichtlichste Vorteil, dass man gute Geräte für kleines Geld bekommt. Aber auch der Umweltaspekt ist nicht zu unterschätzen. Elektroschrott wird minimiert und Ressourcen gespart. Zudem umgeht man die geplante Obsoleszenz. Davon wird gesprochen, wenn Hersteller bewusst kleine Fehler oder Schwächen in Geräte einbauen, um die Lebensdauer zu verringern.



Nicht kaufen, sondern auch verkaufen

Natürlich funktioniert dieser Kreislauf nur, wenn genügend ausgediente oder leicht defekte Geräte zum Verkauf angeboten werden. Und der Weg zu Refurbish-Anbietern wie beispielweise Refurbed, reBuy, clevertronic oder Backmarket ist denkbar einfach: Auf dessen jeweiliger Internetseite gibt man einfach die Artikelnummer des Gerätes ein oder scannt sie ab, beschreibt den Zustand des Gerätes und erhält ein Angebot für einen Kaufpreis. Ist der Preis akzeptabel, erhält man vom Käufer einen Postschein, mit dem das Gerät an ihn verschickt werden kann. Die bekanntesten Käufer sind...



Weitere interessante Informationen unter:

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Datum: 14.09.2021 - 09:30 Uhr
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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