Brandfallsteuermatrix in der Praxis

Brandfallsteuermatrix in der Praxis

ID: 1926209

Tobias Potz, Experte für Gebäudeautomation und -technik, gibt Aufschlussüber die Brandfallsteuermatrix und ihren Nutzen.




(firmenpresse) - "Die Notwendigkeit einer Brandfallsteuermatrix wird von Bauherren und auch von den Beteiligten am Bau heute nicht selten eher stiefmütterlich behandelt", verdeutlicht Tobias Potz einführend. Aufgrund einer neuen Verordnung müssen jedoch auch die Wirksamkeit und die Betriebssicherheit gewährleistet sein. Dies sei mit der Einführung der Muster-Verordnung über die Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (MPrüfVO) festgelegt worden. Demnach werde in den meisten Bundesländern nach der sogenannten Wirkprinzipprüfung gefragt. "Die gewerkeübergreifende Wirkprinzipprüfung ist damit der Nachweis des technischen Brandschutzes", übersetzt der Experte für Gebäudeautomation und -technik.



Jedes größere Projekt oder Gebäude, egal ob Neubau oder Bestand, benötige demnach eine Brandfallsteuermatrix. Dadurch könne vor allem sichergestellt werden, dass alle Funktionen der sicherheitsgemäßen Anlagen definiert und geplant werden. Außerdem sei dies die Prüfgrundlage für die Wirkprinzipprüfung, nach der getestet wird. "Durch komplexe Gebäudeautomation und -technik, viele automatisierte Prozesse innerhalb eines Gebäudes und durch die Weiterentwicklung neuer technischer Möglichkeiten, erhöhen sich natürlich auch die Anforderungen an sicherheitsgemäße Anlagen. Diese müssen nämlich im Brandfall ihre Funktion erfüllen und retten in einem solchen Ernstfall Leben", verdeutlicht Tobias Potz. Die Brandfallsteuerung müsse demnach regelmäßig mit der sogenannten Wirkprinzipprüfung auf Betriebssicherheit und Wirksamkeit getestet werden. Laut Tobias Potz gebe es hierzu sogar eine gesetzliche Regelung: "Diese Informationen basieren auf §2 Abs. 1 der Musterverordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach dem Bauordnungsrecht vom März 2011 und auch aus den landesspezifischen Prüfverordnungen."



Die Wirkprinzipprüfung umfasse jedoch nicht das gesamte Spektrum der brandschutztechnisch relevanten Komponenten. Aus diesem Grund sei der Prüfumfang der Wirkprinzipprüfung oder eines Vollprobetests (VDI 6010-3), basierend auf der Brandfallsteuermatrix, im Vorfeld mit dem zuständigen technischen Prüfsachverständigen abzustimmen. "Daraufhin kann dann eine zweckmäßige und schutzzielorientierte Prüfung ausgearbeitet werden, die dann die Funktionssicherheit zur Erfüllung des erforderlichen Schutzniveaus gewährleistet", betont der Experte für Gebäudeautomation und -technik.





Jedes große Gebäude benötigt eine Brandfallsteuermatrix sowie eine Wirkprinzipprüfung. Dabei sei es egal, ob es sich bei dem Objekt um einen Bestand oder einen Neubau handelt. "Informieren Sie sich als Bauherr vor Beginn des Projekts und nicht erst, wenn Ihnen der Prüfsachverständige die Betriebssicherheit und Wirksamkeit nicht bestätigt und Ihr Gebäude im schlimmsten Fall geschlossen werden muss", appelliert Tobias Potz und rät dazu, explizite Fachleute im Projekt zu integrieren.



Mehr über Potz Gebäudeautomation und -technik finden Sie unter: www.potz-gebaeudeautomation.de. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Potz Gebäudeautomation und -technik ist DAS Expertenteam für funktionierende Gebäudeautomation und Gebäudetechnik, Inbetriebnahmemanagement und Brandfallsteuerungen. Wer sie kennt, nennt sie auch liebevoll Building SWAT-TEAM, denn große, schwierige Projekte sind ihre Spezialität. Wenn nichts mehr zu funktionieren scheint, werden sie gerufen - und machen aus einem Problemprojekt ein funktionierendes Gebäude. Gerne übernehmen die Experten auch die Planung von Gebäudeautomation entweder von Anfang an oder kurzfristig als über Nacht oder Wochenend-Beschäftigung - denn funktionierende Gebäudetechnik ist ihre Leidenschaft.



PresseKontakt / Agentur:

Potz Gebäudeautomation & -technik GmbH
Tobias Potz
Luisenplatz 8
65185 Wiesbaden
info(at)potz-gebaeudeautomation.de
0611/51052563
www.potz-gebaeudeautomation.de



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Datum: 14.09.2021 - 10:50 Uhr
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