Mit Herbst und Winter steigt die Unfallgefahr auf Außentreppen

Mit Herbst und Winter steigt die Unfallgefahr auf Außentreppen

ID: 1927241
(PresseBox) - Rutschgefahr kann nicht nur, aber besonders, in den Herbst- und Wintermonaten auf Stufen und Außentreppen zu einem Problemfaktor werden. Häufig kombinieren sich Wetterlagen, die für einen rutschigen Untergrund sorgen, mit schlechten Lichtverhältnissen. Bei Sicherheitsprüfungen für öffentliche Außenplätze und Arbeitsstätten im Freien muss dies berücksichtigt werden. Rutschunfälle auf Außentreppen oder -stufen können Angestellte ebenso wie Besucher und Kunden treffen.

Die folgenden Punkte bringen mehr Sicherheit auf Außentreppen und verringern die Unfallgefahr. Auf alle Punkte wird weiter unten im Text ausführlicher eingegangen.

Das Design- einheitliche Stufen über die gesamte Treppe

Oberfläche der Stufen (Rutschsicherheit nach DIN 51130)

Beleuchtung

Handlauf

Sichtbarkeit der Stufen

Pflege und Reinigung

Schon bei der Planung von Stufen und Treppen muss das Gesamtdesign bedacht werden. Alle Stufen müssen einheitliche Maße haben. Besonders weil Passanten in der Regel nur die ersten und letzten Stufen anschauen und davon ausgehen, dass alle Stufen identisch sind und jede Unregelmäßigkeit zu einem Sturz führen kann.

Entscheidend ist die Oberfläche von Treppenstufen

Es empfiehlt sich der Einsatz von Bodenflächen mit angemessener Oberflächenrauheit (Bodenbeläge mit rauen Oberflächen), um Rutschunfälle bei Nässe oder Glatteis zu verhindern. Die Rutschhemmung von Oberflächen ist in Rutschklassen nach DIN 51130 festgelegt. Die Rutschklassen reichen von R9 (unterste Klasse mit geringem Haftreibwert) bis R13 (höchste Klasse mit sehr großem Haftreibwert).

Es gibt eine große Bandbreite von Bodenbelagsprodukten mit effizienter Oberflächenrauheit zur Vermeidung von Rutschunfällen auf Stufen und Treppen. Die Auswahl des richtigen Antirutschbelag für Treppenstufen aber auch andere Bodenflächen sollte sorgfältig geplant werden.



Unsere (Glasfaser-)Bodenbelagsserie COBAGRiP® bietet, mit beständigem GFK und Siliziumkarbid für eine raue Oberfläche, die ideale Sicherheitslösung. Alle Produkte dieser Produktreihe bieten die höchste Rutschsicherheit in der Klasse R13.

Nicht nur Stufen und Treppen sollten eine rutschgeschlossene Oberfläche haben, sondern auch Treppenaufgänge. Die Serie COBAGRiP® umfasst die Variante COBAGRIP® Sheet, die sich bestens für Flächen wie Fußgängerbrücken, Auffahrtsrampen und Laufgänge eignet.

Auf gute Beleuchtung achten

Stufen in schwach beleuchteter Umgebung sollten mit Stufenbeleuchtung ausgestatten sein, damit die Trittkante nicht verfehlt wird. Auch die Zugänge zu Stufen sollten gut beleuchtet sein. Die Passanten müssen sehen, dass sie auf Stufen zugehen, damit möglichst keine Unfälle passieren.

Der Handlauf bietet Halt und Sicherheit

Ein Handlauf sollte auf keiner Außentreppe fehlen. Er bietet Halt und Sicherheit und kann viele Sturzunfälle vermeiden. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Handlauf gut verankert ist und ein ansprechendes Erscheinungsbild hat.

Ein loser Handlauf kann zu schlimmen Unfällen führen und ein rostiger oder schmutziger Handlauf wird mit Sicherheit nicht in jeder Situation genutzt, in der er Halt und Sicherheit geben kann und soll.

Sichtbarkeit der Stufen ist wichtig

Die Kante jeder Stufe muss sichtbar sein, um eine genau Platzierung des Fußes bei jedem Schritt, auf den einzelnen Stufen zu ermöglichen. Durch einen auffälligen farblichen Kontrast auf der Stufenoberfläche werden die Kanten hervorgehoben und die Sicherheit wesentlich erhöht.

Pflege und Reinigung nicht vernachlässigen

Stufen und Treppen müssen regelmäßig gepflegt werden, um gut nutzbar zu sein. Diese Bereiche müssen sauber, ordentlich und abfallfrei gehalten werden, damit keine Unfälle passieren. Die Kantenprofile sollten nicht abgenutzt oder lose sein, da abgenutzte Stufen die Rutschgefahr erhöhen.

Jedes Jahr passieren tausende Rutschunfälle am Arbeitsplatz und auf öffentlichen Plätzen die zu ernsthaften Verletzungen führen. Unternehmen und Kommunalbehörden können sich Schwachstellen bei der Bodensicherheit nicht erlauben und müssen oft für Ausgleichzahlungen an Angestellte und die allgemeine Öffentlichkeit aufkommen.

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Datum: 17.09.2021 - 09:43 Uhr
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Kategorie:

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