Laubfegen: Versäumnisse können für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Laubfegen: Versäumnisse können für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

ID: 1929763

Wohnungseigentümergemeinschaften haften / An Überwachung des Dienstleisters denken

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch den Verwalter zu überwachen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin



(firmenpresse) - Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Allerdings ist bei Wohnungseigentum die Erfüllung dieser Pflicht nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zugewiesen. Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.
In der Regel sind WEGs wie auch Hauseigentümer nicht nur für das Grundstück, sondern zudem für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück verantwortlich, wenn Städte und Gemeinden die Kehr- und Räumpflicht durch eine Satzung auf die Anlieger übertragen haben.
Per Mehrheitsbeschluss Dienstleister beauftragen
WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen – dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen, kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwalter per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen mit dem Laubkehren zu beauftragen. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz ist die Eigentümerversammlung jetzt immer beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten sind.
Überwachung aus Haftungsgründen wichtig
WiE empfiehlt: Der Beschluss sollte auch beinhalten, dass Verwalter den Dienstleister regelmäßig überwachen und zumindest stichprobenartig kontrollieren.
Denn auch wenn die WEG die Verkehrssicherungspflicht mit der Beauftragung eines Dienstleisters auf diesen abwälzt, gilt folgendes: Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden.
„Fallen Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auf, sollten sie ein Protokoll führen und ihren Verwalter darauf aufmerksam machen“, rät Gabriele Heinrich, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Sie sollten darauf drängen, dass der Dienstleister von der Verwaltung entsprechend überwacht und bei weiteren Versäumnissen ein anderer Dienstleister beauftragt wird.“


Verwalter ist Organ der WEG
Dies ist umso wichtiger, da mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz seit 01.12.2020 die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr auf ihre Verwaltung abwälzen kann. Denn nach der neuen Gesetzeslage fungiert der Verwalter nur noch als gesetzlicher Vertreter der WEG – also als ausführendes Organ, das die Pflichten der WEG erfüllt – und die WEG haftet immer für Pflichtverletzungen ihres Organs gegenüber Dritten.
Das bedeutet: Wenn sich jemand auf dem Grundstück oder im Gebäude verletzt, kann er Schadensersatzansprüche nicht mehr gegen den Verwalter, sondern nur noch gegen die WEG geltend machen.
Um die komplexe WEGesetz-Reform zu verstehen, unterstützt WiE Wohnungseigentümer mit umfassenden Schulungen, Vorträgen, individuellen Beratungsangeboten sowie mit dem Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“. Er klärt Eigentümer fundiert und verständlich über ihre neuen Pflichten und Rechte auf und erklärt, wie sich die neuen Bestimmungen auf Eigentümer und ihre WEGs auswirken. Der Ratgeber ist über den Web-Shop von WiE oder über den Buchhandel erhältlich.
Titel: Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt
Autorinnen: Gabriele Heinrich, Sabine Feuersänger
Erscheinungsjahr: Juni 2021
ISBN: 978-3-9815045-7-6
Umfang: 356 Seiten, Format DIN-A5 mit vielen Fotos, Karikaturen, Checklisten, Tabellen etc.
Preis: 34,90 Euro (im WiE-Shop inkl. MwSt.)

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Über Wohnen im Eigentum (WiE)
Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten, kostenfreien Online-Fortbildungen sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen unter www.wohnen-im-eigentum.de.



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Datum: 28.09.2021 - 12:41 Uhr
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