ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1930659

Quarantäne-Verkürzung | Treppensturz | Klassenfahrt



(firmenpresse) - Geänderte Risikoeinschätzung kann Quarantäne verkürzen

Als die zweifach geimpfte Urlauberin aus Portugal zurückkehrte, galt das Land als Virusvariantengebiet, so dass die Frau direkt in eine zweiwöchige Quarantäne musste. Während ihrer Absonderung wurde Portugal jedoch nur noch als Hochinzidenzgebiet eingeordnet. Daraufhin stellte die Reiserückkehrerin einen Eilantrag auf Verkürzung ihrer Quarantäne. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zwar die Risikoeinstufung des Landes zum Zeitpunkt der Rückkehr für die Dauer der Quarantäne entscheidend ist. Doch die längere Absonderungspflicht ist nicht vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Denn für andere Portugal-Reisende, die einige Tage später aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, galt eine verkürzte Quarantäne, weil das Land bereits zum Hochrisikogebiet herabgestuft worden war (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 L 504/21.MZ).





Treppe ins Watt darf rutschig sein

Wer eine Wattwanderung plant, muss nicht nur mit matschigen, nassen und manchmal kalten Füßen rechnen, sondern auch mit rutschigen Treppen, die ins Watt führen. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Urlauberin auf einer außendeichs angelegten Treppenanlage mit Handlauf ausgerutscht war und sich einen Oberschenkeltrümmerbruch zugezogen hatte. Ihre Klage auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wurde jedoch abgewiesen. Die Begründung: Eine Sturzgefahr etwa durch Schlick, Strömung oder Treibgut gehört zu den typischen Gefahren eines Meeresstrandes. Und dass eine Außentreppe zum Watt regelmäßig überspült wird, so dass sich Schwebstoffe auf den Stufen ablagern können, ist für die Besucher der Badestelle offenkundig. Hier wird eine eigenverantwortliche Nutzung und Vorsicht erwartet, unter anderem das Festhalten an den Handläufen der Treppe (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az.: 11 U 31/21).







Reiseveranstalter muss Kosten für Klassenfahrt erstatten

Wird eine Klassenfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter nach Auskunft der ARAG Experten die kompletten Reisekosten erstatten. In einem konkreten Fall wurde eine Reise nach Liverpool drei Tage vor Reisebeginn abgesagt, weil sich die Pandemie-Lage in England zwischenzeitlich verschlechtert hatte. Der Reiseveranstalter umging die Erstattung in erster Instanz erfolgreich. Die Begründung: Die Reise wurde von der Stiftung, zu der die Schule gehört, storniert. Vertragspartner sei nach Ansicht des Veranstalters jedoch die Klassenlehrerin bzw. die Schüler und Eltern, in deren Namen die Lehrerin die Reise gebucht hatte. Doch das ließen die Richter in nächster Instanz nicht gelten und wiesen auf die Korrespondenz und die Umstände der Vertragsabwicklung hin, woraus klar hervorgehe, dass die Lehrerin im Namen der Stiftung gehandelt hatte. Statt der zunächst erstatteten 1.000 Euro musste der Reiseveranstalter daraufhin den vollständigen Reisepreis von fast 10.000 Euro zurückzahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 22 U 33/21).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kennen Sie diese Bücher aus dem Karina-Verlag? Die Bullet Journal-Methode: Organisieren und Planen mit Stift, Papier und Tapes
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.10.2021 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1930659
Anzahl Zeichen: 3562

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 652 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um kein ...

Geladen, entladen - und dann? ...

Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind dafür Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressour ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z