Anbieter muss Spieler Verluste aus Online-Glücksspiel zurückzahlen
CLLB Rechtsanwälte holt mehr als 26.000 Euro zurück – Gegen Verbot von Glücksspiel im Internet verstoßen
CLLB(firmenpresse) - München, 19.10.2021. Mehr als 26.000 Euro hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Internet verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für seinen Mandanten zurückgeholt. Die beklagte Gesellschaft Electraworks Ltd. mit Sitz in Gibraltar hätte das Online-Glücksspiel in Deutschland nicht anbieten dürfen, da sie nicht über die notwendige Lizenz verfügte. Sie müsse dem Kläger seine Verluste daher erstatten, entschied das Landgericht Gießen mit Urteil vom 27. September 2021 (Az.: 2 O 227/20).
Bis Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Mit ihrem Angebot des Online-Glücksspiels hat die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Dass sie überwiegend Sportwetten im Internet anbietet, macht die Sache nicht besser. Denn auch dafür verfügte die Beklagte nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung, wie das Landgericht Gießen klarstellte“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Sein Mandant hatte über die deutschsprachige Webseite der Anbieterin am Online-Glücksspiel teilgenommen und im Lauf der Zeit mehr als 26.000 Euro verloren. Er verlangte nun sein Geld zurück. Mit Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Damit habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger seine Verluste erstatten, so das LG Gießen. Das Gericht machte zudem deutlich, dass das deutsche Verbot des Online-Glücksspiels im Einklang mit europäischem Recht stehe. Auch durch eine etwaige Duldung werde das Verbot nicht außer Kraft gesetzt.
Das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Bis dahin war das Glücksspiel im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Spieler können daher ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtanwalt Cocron.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 19.10.2021 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1934640
Anzahl Zeichen: 2131
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Cocron
Stadt:
München
Telefon: +498955299950
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 335 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anbieter muss Spieler Verluste aus Online-Glücksspiel zurückzahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




