Online-Casino muss Verluste aus Glücksspiel erstatten

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ID: 1935542

Urteil des Landgerichts Köln - CLLB Rechtsanwälte holt knapp 7.000 Euro zurück



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(firmenpresse) - München, 22.10.2021. Knapp 7.000 Euro hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Internet verloren. CLLB Rechtsanwälte holte das Geld für ihn jetzt zurück. Mit Urteil vom 19. Oktober 2021 entschied das Landgericht Köln, dass die bet-at-home.com Entertainment Ltd. das Online-Glücksspiel in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen. Daher müsse sie dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen (Az.: 16 O 614/20).

Bis 30.06.2021 galt laut Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. „Dieses Verbot umfasste auch das Angebot von Online-Glücksspiel in Deutschland. Anbieter wie die bet-at-home.com Entertainment Ltd., die ihren Sitz in Malta hat, haben sich an das Verbot jedoch nicht gehalten. Mit Webseiten in deutscher Sprache haben sie das Online-Glücksspiel auch in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

In dem vorliegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die deutschsprachige Internetdomain von bet-at-home zwischen 2015 und 2017 von seiner Wohnung in Köln aus an den Glücksspielen im Online-Casino teilgenommen und unterm Strich knapp 7.000 Euro verloren. Die Einsätze wurde über sein in Deutschland geführtes Girokonto und Kreditkartenkonto abgebucht.

Der Kläger verlangte nun sein Geld zurück, weil das Angebot des Online-Glücksspiels in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten gewesen sei und die Beklagte über keine gültige Lizenz für ihre Online-Sportwetten und Online-Casinospiele in Deutschland verfügt habe. Eine ausländische Lizenz reiche nicht aus.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot des Online-Glücksspiel gegen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge mit dem Spieler seien daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt und damit unwirksam, so das LG Köln. Dieses Verbot des Online-Glücksspiels verstoße auch nicht gegen europäisches Recht. Die Beklagte müsse dem Spieler daher die Verluste erstatten, entschied das Gericht.



Das Verbot des Online-Glücksspiel in Deutschland wurde zum 1. Juli 2021 zwar etwas gelockert. Die Änderungen wirken aber nicht rückwirkend. Außerdem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 22.10.2021 - 13:59 Uhr
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