Sturmsichere Baustelle: Aufräumen ist Pflicht
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Auf vielen Baustellen dauern die Arbeiten durch die coronabedingte Materialknappheit länger als gedacht. Und jetzt beginnt die Zeit der Herbststürme. Starke Böen rütteln an halbfertigen Mauern, Gerüsten oder Material und richten besonders an Rohbauten erhebliche Schäden an. Das R+V-Infocenter rät Bauherren, sich auf weitere Stürme einzustellen und die Baustellen zu sichern.
Lose Teile werden zu Geschossen, Planen lösen sich, Absperrungen fallen um: Ein Sturm kann auf Baustellen buchstäblich alles durcheinanderwirbeln. Denn starke Windböen entwickeln mitunter eine enorme Druck- und Sogwirkung. Je nach Bauabschnitt können so schwere Schäden entstehen - oder sogar Passanten und Anwohner verletzt werden. "Wenn der Wetterbericht vor dem nächsten Sturm warnt, sollten Bauherren daher auf eine entsprechende Sicherung achten. Das gilt besonders, wenn sie die Arbeiten selbst übernehmen und keinen Bauleiter haben", sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.
Doch auch wenn Bauleiter und Handwerker die Verantwortung auf der Baustelle tragen: Bauherren sollten das Wetter im Blick haben und für Ordnung sorgen. "So vermeiden sie Verletzungen, Schäden und jede Menge Ärger." Besonders kritisch ist die Situation derzeit auch durch die Materialknappheit. Viele Arbeiten verlängern sich bis tief in den Herbst hinein oder die Baustellen stehen komplett still. "Dann sollten Bauherren alles gut sichern, bis es weitergeht", rät R+V-Experte Barthelmann.
Mögliche Schäden frühzeitig einkalkulieren
Und wenn doch etwas passiert? Dann greift - abhängig vom Bauumfang und Bauvorhaben - die Privathaftpflicht- oder eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung. "Diese übernehmen bei einem Sturm Schadensansprüche Dritter, zum Beispiel wenn ungesichertes Baumaterial ein fremdes Auto beschädigt", erläutert R+V-Experte Barthelmann. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. "Diese deckt auch Schäden ab, die ein Sturm am Bauwerk verursacht. Dazu gehören auch notwendige Handwerkerleistungen."
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Datum: 28.10.2021 - 11:20 Uhr
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