Kärntner Ausgleichszahlungsfonds - Abwicklungsergebnis HETA Asset Resolution AG
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Der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds ("KAF") hat die Aussendung vom 21.10.2021 der Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") als Abwicklungsbehörde der HETA Asset Resolution AG ("HETA") mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das Abwicklungsergebnis der HETA ist erfreulicher Weise deutlich besser, als dies vor einigen Jahren erwartet wurde. Durch die Höhe der dem KAF von HETA zufließenden Erlöse ist klar, dass die an den Angeboten des KAF aus September 2016 teilnehmenden Gläubiger der HETA ein Anrecht auf Erhalt eines Bedingten Zusätzlichen Kaufpreisteils ("BZK") im Rahmen der damaligen Angebotsbedingungen des KAF haben. Der BZK ist gemäß den Angebotsbedingungen jedoch noch nicht fällig, weil weder die Abwicklung der HETA als Abbaueinheit gemäß dem BaSAG-Regime unter Aufsicht der FMA abgeschlossen ist (was gemäß § 84 Abs. 12 BaSAG von der FMA mit Bescheid auszusprechen ist), noch die gesellschaftsrechtliche Liquidation der HETA abgeschlossen ist. Dennoch hat sich der KAF entschlossen, Überlegungen über eine allfällige Zahlung vor Fälligkeit anzustellen, worüber der KAF in den nächsten Monaten berichten wird.
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Datum: 02.11.2021 - 08:04 Uhr
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