e-Einkauf in der Verwaltung: barrierefrei

e-Einkauf in der Verwaltung: barrierefrei

ID: 1937934

Das Thema Barrierefreiheit wird EU- und Bundesweit vorangetrieben. Damit richten sich einerseits Anforderungen an Kommunalverwaltungen, für die barrierefreie, digitale Arbeitswelt ihrer Mitarbeiter Sorge zu tragen.



(PresseBox) - Barrierefrei informieren und kommunizieren, Informationen einholen, Daten austauschen, Prozesse abwickeln – ohne das Internet ist das nicht mehr darstellbar. Es gibt weltweit anerkannte Standards, die genau definieren, wie barrierefreies Webdesign umgesetzt werden kann. EU-weit gelten ebenfalls klare Vorgaben, die von den einzelnen Mitgliedern jeweils landesweit vorangetrieben werden.

So finden sich zunehmend entsprechende Anforderungen in Ausschreibungen. „Technologieanbieter und Dienstleister stehen damit in der Pflicht, Vorgaben zu erfüllen, bzw. mit entsprechenden Testaten, oder Zertifikaten zu belegen. Umgekehrt können beispielsweise Verwaltungen und Organisationen auf diese Weise effizient eigene Defizite in Sachen Barrierefreiheit kompensieren.“, so die Einschätzung von Monika Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzende der TEK-SERVICE AG aus Lörrach.

Indem beispielsweise vormals analoge, papiergestützte Beschaffungsprozesse durch eine barrierefreie e-Procurementstrategie ersetzt werden, ist verwaltungsweit ein Meilenstein erreicht. Gerade beim Einkauf handelt es sich um weitreichende Verfahrensabläufe, die sowohl für Zentralverwaltungen, Schulen, Kindergärten, Kitas, Aussenstellen und Eigenbetriebe relevant sind. Handelt es sich darüber hinaus um kreisweite, oder landesweite Einkaufsverbünde, multipliziert sich dieser Effekt sehr schnell in die Fläche.

Klare Anforderungen richten sich somit auch an Kommunalverwaltungen. Nicht nur in Hinblick auf die „digitale“ Barrierefreiheit ihrer Bürger, sondern auch für die interne Arbeitswelt ihrer Mitarbeiter. „Das Thema Barrierefreiheit ist auch für Kommunalverwaltungen verbindlich.“, so Sascha Noack von TWIN CUBES GmbH (BITV-Test Prüfstelle). „Gemäß BITV 2.0, §2 fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung, neben Webseiten und mobilen Anwendungen, auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe; einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung – also konkret, auch interne Abläufe in einer Kommunalverwaltung.“



Das TEK-Einkaufsportal ist seit August 2021 barrierefrei. Näheres hierzu erfahren Sie unter:

https://webtest.bitv-test.de/index.php?a=ti&sid=3207

TEK-SERVICE AG ist ein seit dem Jahr 2000 inhabergeführtes Unternehmen.

Als bundesweit tätiger Dienstleister ist sie schwerpunktmäßig Partner für Verwaltungen und Organisationen.

TEK-SERVICE AG gilt damit als Pionier und Wegbereiter für moderne e-Procurementlösungen.

Auf Grundlage webbasierender Technologie, sowie umfassender Services steht die Steuerung von C-Artikeln im Vordergrund. Die Dienstleistung unterstützt damit alle Strategen im Einkauf, die effizient wie nachhaltig planen und handeln.

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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.11.2021 - 16:08 Uhr
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