Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt freien Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung

Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt freien Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung

ID: 194058

Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt freien Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung bei zwei Medienfonds zu Schadensersatz; Verurteilung wurde auch auf Nichtaufklärung über Innenprovisionen gestützt



(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 01.04.2010 (Az.: 7 U 185/09) einen freien Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, der von dem Berater eine Beteiligung an der MBP Internationale Medienbeteiligungs-, Film- und TV-Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG und an der The Second Global Motion Picture Fonds GmbH & Co KG vermittelt worden war. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde in den Beratungsgesprächen weder hinreichend über die bestehenden Risiken noch über die Zahlung von Innenprovisionen aufgeklärt. Das Landgericht Stuttgart hatte den Anlageberater daher bereits zu Schadensersatz verurteilt. Nachdem der Berater hiergegen Berufung eingelegt hatte, wurde nun die Berufung vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.

„Dies stellt einen großen Erfolg für den Anleger dar“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Kainz, der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich geführt hat. „Denn somit hat nach unserer Kenntnis erstmals ein Oberlandesgericht – ohne dass eine Sonderkonstellation vorlag – festgestellt, dass die kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch auf freie Anlageberater anwendbar ist.“

Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres 2009 entschieden, dass Banken im Rahmen einer Anlageberatung auf den Erhalt von Innenprovisionen, sog. kick-backs, hinweisen müssen. Während es bis dato umstritten war, ob diese Rechtsprechung auch auf „Nicht-Banken“ anwendbar ist, hat dies das OLG Stuttgart nun klar bejaht: Demnach „ist die Interessenslage des Kunden eines freien/allgemeinen Beraters mit der eines mit der Bank bestehenden Beratungsvertrages vergleichbar“.

Da das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Es bleibt zwar nach wie vor abzuwarten, wie sich der Bundesgerichtshof in einem schriftlichen Urteil zu dieser Fragestellung äußern wird, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, allerdings gibt die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart vielen Anlegern Hoffnung.


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte
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80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
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Datum: 28.04.2010 - 11:09 Uhr
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Ansprechpartner: Alexander Kainz
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Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.04.2010

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