Kontopfändungsschutz - Bessere Ausstattung der Insolvenz- und Schuldnerberatung nötig
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Kontopfändungsschutz - Bessere Ausstattung der Insolvenz- und Schuldnerberatung nötig
Überschuldete können nach neuem Recht beantragen, dass ein Betrag von rund 985 Euro nicht gepfändet werden darf. Fällt der Kontopfändungsschutz höher aus, weil zum Beispiel Unterhalt gezahlt werden muss, benötigen die Betroffenen eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung können sie bei den Insolvenzberatungsstellen, bei Rechtsanwälten oder bei Gerichten erhalten.
"Die Bescheinigungen von Rechtsanwälten oder Gerichten ausstellen zu lassen, ist aber die für den Steuerzahler deutlich teurere Alternative. Die Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen haben indes bereits erklärt, dass sie die anfallenden Beratungen nur übernehmen können und werden, wenn der Mehraufwand bezahlt wird. Allein in Darmstadt rechnet die Schuldnerberatungsstelle mit drei Beratungen zusätzlich am Tag."
"Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Insolvenz- und Schuldnerbratungsstellen entsprechend ihrer Aufgaben so auszustatten, dass sie die ihnen übertragenden Aufgaben zuverlässig und zügig bewältigen können."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 28.04.2010 - 14:47 Uhr
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