RUPPERT: Erneute Forderung nach einem NPD-Verbotsverfahren sind nicht sachdienlich
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RUPPERT: Erneute Forderung nach einem NPD-Verbotsverfahren sind nicht sachdienlich
Die Forderung von Herrn Scholz nach einem erneuten Verbotsverfahren gegen die NPD ist nicht sachdienlich. Aus verschiedenen Berichten der letzten Tage geht hervor, dass die NPD unter stetigem Mitgliederschwund leidet und politische Aktivitäten der Partei zurückgehen, weil teilweise auch das Führungspersonal fehlt. Durch ein Verbotsverfahren besteht die Gefahr einer Solidarisierungswelle innerhalb der rechtsextremistischen Szene, die der NPD und auch anderen rechtsextremen Parteien neuen Aufwind bescheren kann. Das Problem, dass sich aktuell rechtsextremistische Gesinnungen und Aktivitäten von der Partei weg in andere Organisationen und informelle Kreise verlagern, löst man mit einem Verbotsverfahren nicht. Das Verbot einer Partei beseitigt nicht die Gesinnung ihrer Mitglieder bzw. Wähler. Es wäre daher lediglich eine Bekämpfung von Symptomen und wirkt den vielfältigen Ursachen des Rechtsextremismus nicht entgegen. Die Folgen eines erneuten Scheiterns des NPD-Verbots wären zud em verheerend. Die NPD würde dadurch gestärkt und könnte sich damit brüsten, eine anerkannte demokratische Partei zu sein.
Es steht außer Frage, dass die NPD vom Verfassungsschutz weiter beobachtet werden muss. Für die FDP-Bundestagsfraktion hat aber die politische Auseinandersetzung mit der Partei Vorrang. Zudem muss der Rechtsextremismus als Phänomen weiterhin gezielt mit präventiven Maßnahmen sowie Aufklärung bekämpft werden. Eine gute Wirtschaftspolitik und die Stärkung der Mitte sind weitere wichtige Aspekte im Kampf gegen den politischen Extremismus.
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Datum: 28.04.2010 - 22:17 Uhr
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