Verbraucherinformation: Schwarz-Gelb muss endlich Widerstand aufgeben

Verbraucherinformation: Schwarz-Gelb muss endlich Widerstand aufgeben

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Verbraucherinformation: Schwarz-Gelb muss endlich Widerstand aufgeben



(pressrelations) - heute veroeffentlichten Bericht der Deutschen Umwelthilfe ueber ihre Erfahrungen mit dem vor zwei Jahren in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die SPD hat leider Recht behalten: Weil in den Verhandlungen ueber das Verbraucherinformationsgesetz schnell deutlich wurde, dass CDU und CSU einer umfassenden Oeffnung der Behoerdenakten nicht zustimmen wuerden, hatte die SPD eine Evaluierung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durchgesetzt. Die Ergebnisse der Deutschen Umwelthilfe zeigen nun: Das Verbraucherinformationsgesetz muss dringend grundlegend ueberarbeitet werden. Viele der Vorschlaege, die wir bereits in der Vergangenheit gemacht haben, sind dabei nach wie vor aktuell. Wir fordern:

- Die Behoerden muessen verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veroeffentlichen. Leider hatten sich Julia Kloeckner und Peter Bleser (beide CDU) bei der Revision des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes im letzten Sommer Vorschlaegen der SPD zu einer Ueberarbeitung des Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) weitgehend widersetzt. Behoerdeninformationen im Internet waeren fuer den Verbraucher kostenfrei und ohne langwieriges Antragsverfahren verfuegbar. Hierzu muss Paragraf 40 LFGB von einer "Soll" in eine "Muss"- Bestimmung umgewandelt und Paragraf
5 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ueberarbeitet werden. Eine Internetseite "www.Lebensmittelwarnung.de" muss endlich eingerichtet werden.- Wir wollen eine Smiley-Kennzeichnung an Gaststaetten und Imbissen, die auf einen Blick ueber die Einhaltung der Hygienestandards informiert.- Der Informationsanspruch der Verbraucher muss auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt werden.- Ross und Reiter muessen genannt werden, damit Verbraucher die Schwarzen Schafe auch erkennen koennen. So veroeffentlicht das Bundesamt fuer Arbeitsschutz die EU-Schnellwarnungen bei mangelnder Produktsicherheit bereits jetzt unter Nennung des Herstellernamens. Aigners Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit traut sich dies dagegen nicht und haelt die Namen unter Verschluss.- Akteneinsicht muss kostenguenstig und in angemessener Frist moeglich sein und darf nicht abschreckend wirken.- Die


Ausschluss- und Beschraenkungsgruende und die Definition der
Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse muessen grundlegend reformiert werden, wobei der Ausnahmetatbestand "sonstige wettbewerbsrelevante Informationen" zu streichen ist.- Auskunft ueber eindeutige und fuer den Verbraucher relevante Untersuchungsergebnisse muss auch waehrend laufender Verwaltungsverfahren moeglich sein.- Es muss ein gesetzlicher Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenueber Unternehmen geschaffen werden, da die Wirtschaft selbst bisher keine Bereitschaft zeigt, entsprechende freiwillige Schritte zu tun.- Das Verbraucherinformationsgesetz muss mit den Informationsfreiheitsgesetzen und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Laender in einem konsistenten Rahmen zusammengefuehrt werden.

Wir wollen, dass Aigner einen Gesetzentwurf vorlegt, der die vorhandenen Maengel abstellt und den Weg frei macht fuer eine umfassende und unbuerokratische Information der Verbraucher.

Positive Beispiele wie die Smiley-Kennzeichnung in Berlin-Pankow und die Veroeffentlichung der Acrylamid-Belastungen in NRW
zeigen: Eine Aenderung der Informationskultur in Deutschland ist moeglich.


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Datum: 28.04.2010 - 22:17 Uhr
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