Arbeitsrecht: Anwältin in Nürnberg gibt Tipps bei Mobbing
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Betroffene sind Mobbing nicht hilflos ausgesetzt, weißAnwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg

(firmenpresse) - NÜRNBERG. Mal läuft es ganz subtil ab, mal wird offen schikaniert: Mobbing am Arbeitsplatz gehört für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Alltag, weiß die Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Seidel. In ihrer Kanzlei berät sie häufig Menschen, die am Arbeitsplatz von diffamierendem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte betroffen sind. "Meist kommen gemobbte Arbeitnehmer in großer Verzweiflung in meine Kanzlei. Ich versuche dann zunächst, Handlungsalternativen zu eröffnen. Diese bestehen zumeist darin, ganz praktischen Empfehlungen zu folgen. Weit oben auf der To-do Liste für von Mobbing Betroffene steht das Faktensammeln", stellt Birgit Seidel heraus.
Fachanwältin für Arbeitsrecht in München empfiehlt das Führen eines Mobbingtagebuchs
Der Definition im Arbeitsrecht nach ist Mobbing ein systematisches schikanöses und herabwürdigendes Verhalten, das sich über einen längeren Zeitraum hinzieht. Um gut für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung gerüstet zu sein, braucht es Fakten, die Mobbing belegen. "Wer sich gemobbt fühlt, sollte damit beginnen, die kleinen Spitzen und größeren Vorfälle genau zu dokumentieren, am besten mit Datum und Uhrzeit und einer kurzen Schilderung der Abläufe. Im Arbeitsrecht sprechen wir im Zusammenhang mit einer solchen Dokumentation von einem Mobbingtagebuch", beschreibt die Fachanwältin aus Nürnberg. Zugleich gilt es, Beweise zu sammeln, die belegen, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin von Mobbing betroffen ist. Das können zum Beispiel E-Mails mit schikanierendem Inhalt oder Schriftstücke sein.
"Mobbing kann Vorbote einer Kündigung sein", warnt Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg
"Betroffene sollten immer im Hinterkopf behalten, dass Mobbing der Vorbote einer Kündigung sein kann - insbesondere dann, wenn das belastende Verhalten von einem Vorgesetzten ausgeht. Im Falle einer Kündigung heißt es dann, schnell zu handeln. Denn die Frist innerhalb derer Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen können, beträgt nur drei Wochen. Beweise, die Mobbing belegen, sollten Arbeitnehmer deshalb auch vorsichtshalber nicht am Arbeitsplatz aufbewahren, um jederzeit Zugang zu entsprechenden Unterlagen zu haben", empfiehlt Anwältin Birgit Seidel. Zugleich weist sie darauf hin, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich bei schikanösem Verhalten beim Arbeitgeber bzw. beim Leiter der Personalabteilung zu beschweren. Diese Beschwerden dienen nicht nur dem Ziel, das herabsetzende Verhalten zu unterbinden. Sie haben darüber hinaus beweissichernden Charakter. "Doch sollten Arbeitnehmer sich vorsichtig äußern und nicht gleich von Mobbing sprechen, um den Verdacht des Missbrauchs dieses Schlagwort zu umgehen", rät die Fachanwältin aus Nürnberg. Sie empfiehlt Betroffenen zudem, den Kontakt zu Beratungsstellen oder einem Fachanwalt zu suchen, um den Blick von außen auf den schwierigen Arbeitsalltag zuzulassen, und die Chancen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zu prüfen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 02.12.2021 - 00:20 Uhr
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