Arbeitsrecht in München: Formal korrekt kündigen
ID: 1946831
Anwältin für Arbeitsrecht aus München schildert Anforderungen an die Kündigung
Um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden sollte man sich rechtlich beraten lassen.(firmenpresse) - MÜNCHEN. Dem Mitarbeiter einfach mal kündigen - das klingt leichter als es tatsächlich ist. Denn auch wenn vermeintliche Kündigungsgründe ganz offensichtlich erscheinen, sollten nach Einschätzung der Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Seidel aus München unbedingt formale Kriterien beim Aussprechen einer Kündigung Berücksichtigung finden. Erkennt ein Arbeitsgericht eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam an, ist dies unter Umständen mit einem finanziellen Risiko für den Arbeitgeber verbunden. Denn formal bleibt dann das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt der ausgesprochenen Kündigung hinaus bestehen und Lohnnachzahlungen können anstehen. Im Vergleich zu einem Aufhebungs- oder Änderungsvertrag ist eine Kündigung eine einseitige Erklärung. Das bedeutet, der Vertragspartner muss nicht damit einverstanden sein und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen über eine Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.
Prüfen, ob der Kündigungsschutz gilt, empfiehlt Anwältin für Arbeitsrecht in München
"Wer mit dem Gedanken der Kündigung eines Mitarbeiters spielt, sollte arbeitsrechtlichen Sachverstand hinzuziehen. Zunächst gilt es nämlich zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt. Ist dies der Fall, muss die Kündigung zwingend exakt begründet und formal richtig ausgesprochen sein, damit sich Arbeitgeber nicht angreifbar machen. Oftmals macht es mehr Sinn, mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln und nicht das Risiko eines Scheiterns vor dem Arbeitsgericht einzugehen", empfiehlt Birgit Seidel. Aus ihrer Erfahrung heraus ist es mitunter die bessere Alternative, im Falle einer anstehenden Kündigung oder beim Wunsch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das offene Gespräch zu suchen und zu einer Einigung zu kommen.
Anwältin für Arbeitsrecht in München: Kündigung braucht eine formelle Begründung
Formal muss eine Kündigung bestimmten Kriterien nach dem Kündigungsschutzgesetz entsprechen. Eine ordentliche Kündigung richtet sich zunächst nach den im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Zudem braucht eine ordentliche Kündigung eine formelle Begründung. Dazu muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er sich auf bestimmte Gründe stützt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Diese können in der Person des Arbeitnehmers liegen, wenn er zum Beispiel lange krank ist. Zudem kann sich eine ordentliche Kündigung auf das Verhalten des Arbeitnehmers beziehen. Letztlich kann der Arbeitgeber auch betriebsbedingte Gründe, zum Beispiel Veränderungen im Betriebsablauf und Wegfall bestimmter Aufgaben, zur Begründung heranziehen. "Um finanzielle Risiken und langwierige arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Falle einer anstehenden Kündigung - sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitnehmers - rechtlich beraten zu lassen", empfiehlt Anwältin Birgit SeidelWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
BSS Sozietät für Arbeitsrecht ist mit erfahrenen und kompetenten Anwälten besetzt. Mit der Erfahrung unterstützen die Anwälte Menschen in München, die Hilfe beim Thema Arbeitsrecht benötigen.
BSS Sozietät für Arbeitsrecht
Birgit Seidel
Leopoldstraße 23
80801 München
Presse(at)bss.de
089 / 21527377
https://bss-arbeitsrecht.de/arbeitsrecht-muenchen/
Datum: 08.12.2021 - 00:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1946831
Anzahl Zeichen: 3359
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Birgit Seidel
Stadt:
München
Telefon: 089 / 21527377
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 378 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht in München: Formal korrekt kündigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSS Sozietät für Arbeitsrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
MÜNCHEN. Ohne Arbeit keine Entlohnung, so einfach diese Formulierung klingt, so wenig pauschal ist sie gültig. Denn tatsächlich gibt es im Arbeitsrecht zahlreiche Ausnahmen davon, die vor allem den Arbeitnehmern zugutekommen. Auch wenn es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein Tauschverhältnis han
3G in Betrieben? Anwältin für Arbeitsrecht aus München informiert ...
MÜNCHEN. Wie lässt sich ein effektiver Infektionsschutz arbeitsrechtlich sauber in Betrieben umsetzen? Diese Frage beantwortet die Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Seidel aus München. "Klar ist: Aktuelle Verordnungen der Bundesländer sehen eine 3G-Regel, also den Zugang zu bestimmten
Arbeitsrecht in München: Mindestausbildungsvergütung beachten ...
MÜNCHEN. Im Jahr 2020 ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Kraft getreten. Darauf weist Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Seidel aus München hin. Für Arbeitgeber bedeutet dies: Auch Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben haben einen Anspruch auf eine Entlohnung
Weitere Mitteilungen von BSS Sozietät für Arbeitsrecht
Das neue Bürgergeld der Ampel - Spaltung der Gesellschaft statt Solidarität ...
Auf den ersten Blick klingt es wie das Märchen vom Schlaraffenland: Die Versprechungen der Ampel-Koalition zum Bürgergeld, auch wenn sie in weiten Teilen sehr allgemein und relativ unverbindlich formuliert sind. Für die ÖDP sind die geplanten und gerade veröffentlichten Änderungen der Grundsic
Tesla in Grünheide - Kein Wasser, keine Genehmigungen ...
Das Trinkwasser in der Nähe der Tesla-Gigafactory muss rationiert werden. Das hat der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) jetzt mit einer Satzungsänderung beschlossen. Schon 2019 hat der WSE mehr Grundwasser als vorgesehen fördern müssen, um genug Trinkwasser für die Menschen dort bereit stel
Verfassungsgericht erkennt über weitere Covid-19-Vorgaben ...
1. Maskenpflicht im September 2020 im Handel nicht gesetzwidrig (VfGH 10.6.2021, V 35/2021) Diese Entscheidung erging aufgrund eines Antrags des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, welches die Feststellung begehrte, dass § 2 Abs 1a erster Satz der Verordnung des Bundesministers für Soz
So merkst du Dir die neuen Ministerinnen und Minister! ...
Dass Olaf Scholz designierter Bundeskanzler ist, weißt du bereits. Wenn nicht, wird dich wohl auch nicht interessieren, wer darüber hinaus am Kabinettstisch sitzen wird. Wahrscheinlicher: Du hast die Nachrichten dazu bereits gelesen. Nach FDP und Grüne hat heute auch die SPD ihre Nominierungen be




