LG Mönchengladbach: Online-Casino muss Spieler knapp 100.000 Euro erstatten
CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil - Angebot von Online-Glücksspiel verstößt gegen Verbot aus Glücksspielstaatsvertrag
CLLB(firmenpresse) - München, 08.12.2021. Bei Online-Glücksspielen hatte ein Spieler viel Geld verloren. Knapp 100.000 Euro muss ihm die Gamebookers Ltd. als Veranstalterin des Online-Casinos nun erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 2. Dezember 2021 entschieden (Az.: 2 O 54/21). Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.
Online-Glücksspiel war bis Ende Juni 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Laut Glücksspielstaatsvertrag war auch das Anbieten von Glücksspielen im Internet untersagt. Trotz dieses Verbots haben viele Veranstalter den Zugang zu ihrem Online-Casino auch für Spieler in Deutschland leicht ermöglicht. „Da die Anbieter gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Dass das Glücksspiel im Internet süchtig machen und zu ruinösem Verhalten führen kann, zeigt der Fall vor dem LG Mönchengladbach. Der Kläger nahm jahrelang über die deutschsprachige Internetdomain betwandwin, später bwin und schließlich premium.com, an den Online-Glücksspielen der beklagten Gamebookers Ltd. bzw. ihrer Rechtsvorgängerin Electra Works Ltd. teil. Die Gesellschaft mit Sitz in Malta verfügte über keine gültige Lizenz für das Glücksspiel-Angebot in Deutschland.
Der Kläger „zockte“ besonders in den Jahren 2015 bis 2018 exzessiv, verschuldete sich und hatte Ende 2018 alles verspielt. In dem Verfahren ging es nun um die Teilnahme an Online-Glücksspielen im Jahr 2018 auf der Plattform premium.com. Allein in diesen 12 Monaten hatte der spielsüchtige Kläger Verluste in Höhe von rund 99.000 Euro angehäuft. Er klagte auf die Erstattung dieser Verluste – mit Erfolg.
Der Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste in Höhe von rund 99.000 Euro, so das LG Mönchengladbach. Da das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten war, seien die Verträge über die Teilnahme am Glücksspiel nichtig gewesen und die Spieleinsätze darum ohne rechtlichen Grund getätigt worden. Die beklagte Anbieterin müsse dem Kläger daher die Verluste erstatten, führte das Gericht aus.
Zudem verweist das LG Mönchengladbach auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017. Demnach begünstige gerade das Glücksspiel im Internet durch seine Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und der besonders leichten Zugänglichkeit die Entwicklung einer Spielsucht und den damit verbundenen negativen Folgen.
Das Verbot für Online-Glücksspiel ist zwar zum 1. Juli 2021 gelockert worden. „Das gilt aber nicht rückwirkend und der Anbieter muss außerdem eine gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Aussichten, ihre Verluste zurückverlangen zu können“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 08.12.2021 - 12:30 Uhr
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