Gesetzgeber muss Rechte von Bildjournalisten bewahren
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Gesetzgeber muss Rechte von Bildjournalisten bewahren
Der DJV-Vorsitzende warnte in dem Zusammenhang vor einer Bundesratsinitiative des Hamburger Senats, die unter anderem darauf abzielt, dass Hauseigentümer und Mieter der Abbildung ihres Gebäudes im Internet widersprechen können. "Die Darstellung eines Gebäudes in einer Zeitung oder einem Online-Medium verstößt in den meisten Fällen nicht gegen die Privatsphäre", sagte Konken, "sondern kann eine wichtige Information für die Leser sein." Und Peter Jebsen, stellvertretender Vorsitzender des DJV Hamburg, fügte hinzu: "Der Datenschutz darf in diesem Fall nicht über die Pressefreiheit gestellt werden." Der Bundesrat dürfe dem Hamburger Gesetzestext in dieser Form keinesfalls zustimmen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner
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Datum: 30.04.2010 - 00:47 Uhr
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