Online-Casino muss Spieler Verlust erstatten
Urteil des AG Münster – Spieler erhält knapp 5.000 Euro zurück
Hintergrund der Entscheidung ist, dass bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet galt. „Trotz dieses Verbots haben die Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müssen dem Spieler den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Verfahren am AG Münster hatte der Spieler im Online-Casino der beklagten Anbieterin zwischen Mai und Oktober 2019 knapp 5.000 Euro verloren. Über eine entsprechende Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte die Anbieterin aus Malta nicht. Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger hatte keine Kenntnis darüber, dass das Online-Glücksspiel in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten war. Als er davon erfuhr, verlangte er von der Anbieterin die Erstattung seiner Verluste.
Seine Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag gelte in Deutschland ein umfassendes Verbot für das Anbieten von Glücksspielen im Internet. Gegen dieses Verbote habe die Beklagte verstoßen. Daher seien die Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Folge ist, dass die Beklagte die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt habe und den Verlust erstatten müsse, urteilte das AG Münster. Könnte die Anbieterin die Gewinne aus ihrem illegalen Angebot behalten, würde dies zu einer Ausbreitung des Schwarzmarktes für illegale Glücksspiele führen. Wenn die Anbieter die Einsätze aber erstatten müssen, würden sich die illegalen Angebote nicht mehr lohnen, machte das AG Münster deutlich.
„Zahlreiche Gerichte haben inzwischen ähnlich entschieden und die Betreiber der Online-Casinos zur Erstattung der Verluste verurteilt. Zum 1. Juli 2021 sind die Bedingungen für das Online-Glücksspiel zwar gelockert worden. Das gilt aber nicht rückwirkend“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 28.02.2022 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1950260
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:
München
Telefon: 08955299950
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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