Plastiktütenverbot ab dem 1. Januar: Deutsche Umwelthilfe sieht wichtigen Schritt, fordert aber entscheidende Ausweitung des Verbots
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- Ab 1. Januar 2022 sind umweltschädliche "Einkaufs-Plastiktüten", also Einweg-Plastiktüten mit 15 bis 50 Mikrometern Wandstärke, in Deutschland verboten
- DUH begrüßt Verbot grundsätzlich, fordert jedoch von Umweltministerin Lemke, auch den milliardenfachen Verbrauch von Plastiktüten für Obst und Gemüse zu beenden
- Mehrwegalternativen den Rücken stärken: Verbraucher und Verbraucherinnen sollten nicht auf Papiertüten, sondern Mehrwegtaschen und -netze ausweichen
Jahrelang hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für ein Verbot von verzichtbaren und kurzlebigen Einweg-Plastiktüten gekämpft - am 1. Januar 2022 tritt es nun endlich in Kraft. Die DUH wertet das als wichtigen Schritt zum Schutz von Ressourcen und Umwelt. Unter das Verbot fallen Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern - auch sogenannte "Bioplastiktüten", die keine umweltfreundliche Alternative zu sonstigen Plastiktüten darstellen.
Ausgenommen von der Verbotsregelung sind jedoch dünne Einweg-Plastiktüten zum Einpacken von Obst und Gemüse, sogenannte Hemdchen- oder Knotenbeutel mit weniger als 15 Mikrometern Wandstärke. Ein fataler Fehler, so die DUH, die deshalb von Bundesumweltministerin Steffi Lemke fordert, das Verbot auch auf diese umwelt- und klimaschädlichen Produkte auszuweiten. Diese Plastikbeutel werden in der Regel kostenlos in Supermärkten angeboten. Pro Jahr werden in Deutschland rund 3,2 Milliarden Stück verbraucht. Nur ein Verbot und die konsequente Förderung von alternativen Mehrwegnetzen und -beuteln sorgen dafür, dass das von der Bundesregierung selbst formulierte Ziel der Abfallvermeidung auch erreicht wird.
"Einwegtüten stehen wie kaum ein anderes Produkt für sinnlose Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung. Deutschland hat dringenden Nachholbedarf, wenn es darum geht, Einweg-Plastiktüten zu vermeiden. Massen an unnötigem Kunststoffmüll wurden viel zu lang hingenommen. Dabei macht es die Welt vor: Bereits 61 Länder haben die umweltschädlichen Einweg-Plastiktüten abgeschafft. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen und auch den milliardenfachen Verbrauch kleinformatiger Plastiktüten für Bedienware durch ein Verbot verhindern. Obst und Gemüse, welches in kleine Plastiktütchen passt, kann auch problemlos in Mehrwegtaschen und -netze untergebracht werden. Umweltministerin Lemke muss den im Koalitionsvertrag angekündigten Zielen zur Abfallvermeidung und Mehrwegförderung nun Taten folgen lassen und die Verbotsregelung ausweiten", sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Bereits jetzt gibt es praktische wiederverwendbare Mehrwegnetze für Obst, Gemüse und Backwaren. Solche Netze gibt es aus Biobaumwolle oder auch aus Kunststoff. Sie sind extrem robust, können hundertfach wiedereingesetzt werden und sparen bei jeder Wiederverwendung die Neuherstellung einer Einwegtüte ein. Einige Supermärkte haben das Gewicht von Mehrwegnetzen inzwischen in das Kassensystem integriert und ziehen es beim Wiegen automatisch ab.
Die DUH rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem, nicht auf Einweg-Papiertüten auszuweichen: "Im Gegensatz zu Plastiktüten sind solche aus Papier biologisch abbaubar und haben somit einen großen Vorteil. Aber auch deren Herstellung verbraucht viel Wasser, Energie und Chemikalien. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb von Einwegtüten generell die Finger lassen - egal aus welchem Material - und konsequent auf Mehrweg setzen", empfiehlt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Links:
Hintergrundinformationen zu Plastik- und Papiertüten sowie Mehrweg-Alternativen: https://www.duh.de/themen/recycling/plastik/plastiktueten/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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Datum: 27.12.2021 - 08:30 Uhr
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