Bundeskartellamt stuft Google als Marktbeherrscher ein - Auswirkungen auch für Presseleistungsschut

Bundeskartellamt stuft Google als Marktbeherrscher ein - Auswirkungen auch für Presseleistungsschutzrecht

ID: 1951875
(PresseBox) - br />
Alphabet/Google sind Anwendungsfall für Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB). Damit kann das Bundeskartellamt (BKartA) früher und effektiver eingreifen und konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen.

Auch auf die Befassung mit Google News Showcase weist das BKartA nochmals hin. Die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts soll durch Showcase nicht unverhältnismäßig erschwert werden.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat entschieden, dass Google und der Mutterkonzern Alphabet unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde fallen. Diese Kategorisierung, die der neuen Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) folgt, ermöglicht ein früheres und effektiveres Eingreifen, und eine Untersagung von wettbewerbsgefährdenden Praktiken, die von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ausgehen.

Zum Hintergrund der Einschätzung erklärt das BKartA, Alphabet/Google verfüge über eine „wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“. Durch seine Vielzahl von Diensten könne von einem „Infrastrukturcharakter“ gesprochen werden.

In der Pressemitteilung weist der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, ausdrücklich darauf hin, dass man sich vor diesem Hintergrund intensiv u. a. mit dem Thema Google News Showcase befasse. Dies ist insbesondere für die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts entscheidend, da die Umsetzung des 2021 in Kraft getretenen Rechts durch die umfassende Rechteeinräumung im Rahmen von Showcase behindert wird. Das Bundeskartellamt folgt damit auch der Ankündigung von Juni 2021, zu prüfen, ob die Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen und ihnen eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschwert.



Google hat erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. Gleichzeitig stellt das Unternehmen fest, dass es nicht zwingend mit allen vom Amt in der Entscheidung getroffenen tatsächlichen Feststellungen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen einverstanden sei.

Zur Entscheidung des BKartA erklären die Corint Media-Geschäftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke: „Corint Media begrüßt die Feststellung der Marktbeherrschung durch das Bundeskartellamt als Voraussetzung des Vorgehens gegen Google und vor allem auch gegen Alphabet auf Grundlage des § 19a  GWB sowie zugleich die ausdrückliche Erklärung, dass auch Google News Showcase und etwaig verbundene Themen Gegenstand von Ermittlungen des Amtes sind. Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google initiierten Verträge mit Verlegern zur Abgeltung des Presseleistungsschutzrechts gegebenenfalls für marktmissbräuchlich halten könnte, da Konditionen und geringe Preise nur wegen Googles übergroßer Marktbedeutung durchgesetzt werden konnten. Mit der Erstreckung der Ermittlungen auf Alphabet gibt das Bundeskartellamt zugleich zu verstehen, dass es sich nicht von den gesellschaftsrechtlichen und steueroptimierten Strukturen des Alphabet-Konzerns beeindrucken lässt."

Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamts

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesell-schaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Medien-gruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.
Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesell-schaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Medien-gruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.
Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).



drucken  als PDF  ZDF-Programmänderung ab Woche 1/22 Forensische Linguistik: Wenn der Text den Täter verrät
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 05.01.2022 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1951875
Anzahl Zeichen: 4508

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 598 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundeskartellamt stuft Google als Marktbeherrscher ein - Auswirkungen auch für Presseleistungsschutzrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Corint Media GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wechsel bei Corint Media: Johannes Werle folgt auf Dr. Eduard Hüffer im Aufsichtsrat ...
Die Gesellschafter von Corint Media haben Johannes Werle, Vorsitzender der Geschäftsführung der Rheinische Post Mediengruppe, in den Aufsichtsrat des Unternehmens gewählt. Er folgt auf Dr. Eduard Hüffer, Aschendorff Medien, dessen Mandat als Aufsichtsrat wegen der vollständigen Übernahme der W

Cicero, VRM, Freie Presse, Rheinpfalz, Holzmann Medien und weitere Verlage schließen sich Corint Media an ...
Weitere Regional- und Fachverlage, Magazine und Special-Interest-Angebote setzen ihre Rechte gegenüber Digitalplattformen künftig kollektiv durch. Corint Media-Geschäftsführerin ruft zur Geschlossenheit der Branche auf, um gemeinsam bessere Bedingungen für die Presse gegenüber den Digitalpattf

Politiker und Experten fordern mehr Mut zu Regulierung und konsequente Durchsetzung bestehender Regeln gegenüber BigTech ...
br /> Corint Media-Veranstaltung „Medienpolitik im Koalitionsvertrag. Was kommt wirklich?”: Die Sprecher für Kultur und Medien der Regierungskoalition, Dr. Ottilie Klein MdB (CDU) und Martin Rabanus MdB (SPD), stehen für eine starke Regulierung von BigTech und durchsetzbaren Schutz von geis


Weitere Mitteilungen von Corint Media GmbH


#zusammengegencorona ...
Die führenden Automotive-Hersteller sind dabei, die großen Fastfood-Ketten, viele namhafte Marken – und auf Social Media kommt keiner daran vorbei: Über 150 Marken unterstützen die Impfkampagne gegen Corona. Auch unser Kunde, die MTU Aero Engines, gehört dazu.Aus der von Schindler Parent entw

ZDF-Programmänderung ab Woche 1/22 ...
Woche 1/22 Mi., 5.1. 3.55 37° Mutig, stark und frei Bitte Ergänzung beachten: Audiodeskription Woche 5/22 So., 30.1. 22.15 Neue Serie Agatha Christies Hjerson (1) Bitte streichen: Audiodeskription Bitte auch an folgenden Terminen beachten:

Erfolgreicher Start: Streaming-Dienst GHOSTflix begeistert Mystik-Fans ...
Der neue Streaming-Dienst GHOSTflix richtet sich direkt an Fans des Mystischen, Paranormalen und Übersinnlichen - mit Reality-Mystery-Serien, Dokumentationen, exklusiven Interviews, Specials und Eigenproduktionen. Ausgestrahlt werden die Inhalte ohne Werbeunterbrechung. Ein einzigartiges Angebot im

TV-Momente des Jahres 2021: Sport, Politik und Show-Revivals / Corona beeinflusst die Bewegtbildnutzung / Streaming-Nutzung steigt in allen Altersgruppen (FOTO) ...
Corona, Fußball, Wahlen - die großen Themen des Jahres 2021 haben auch die Bewegtbildnutzung bestimmt. Im Fernsehen war Sport der große Treiber. Sowohl die Olympischen Spiele als auch die UEFA EURO 2020 wurden in 2021 nachgeholt. Insgesamt hatten 62,188 Millionen beziehungsweise 82,6 Prozent al


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z