Testierfreiheit - das gilt es zu wissen

Testierfreiheit - das gilt es zu wissen

ID: 1954185

Nachlassmanagerin Melanie Loewe gibt Aufschlussüber die Bedeutung sowie die Rahmenbedingungen einer Testierfreiheit.



Melanie Loeweüber die allgemeine Testierfreiheit und was es zu beachten gilt.Melanie Loeweüber die allgemeine Testierfreiheit und was es zu beachten gilt.

(firmenpresse) - Wem steht das entsprechende Vermögen nach dem Tod einer Person zu? "In Deutschland regelt das die gesetzliche Erbfolge - oder der letzte Wille, der gemäß der Testierfreiheit erlaubt, unter bestimmten Rahmenbedingungen sein Hab und Gut nach eigenen Vorstellungen zu verteilen", erklärt Melanie Loewe.



Was bedeutet Testierfreiheit?

Das deutsche Grundgesetz schützt das Recht einer Person, mittels einer letztwilligen Verfügung im Erbfall frei über die Verteilung ihres Vermögens zu entscheiden. Im Einzelnen bedeute das, dass ein Erblasser oder eine Erblasserin

ein Testament erstellt, frei über die Verteilung des Erbes entscheiden, Alleinerben einsetzen oder das Vermögen spenden und Bedingungen an das Erbe knüpfen kann. "So können in einem Testament zum Beispiel Bedingungen oder Einschränkungen festgehalten werden, die die Erben erfüllen müssen, es kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden oder ein Zeitpunkt für den Erbantritt festgelegt sein", betont die Nachlassmanagerin und ergänzt: "Begründungen dafür, warum welche Verteilungen und Bedingungen im Testament stehen, muss der Erblasser übrigens nicht liefern."



Eine Ausnahme sei der sogenannte Pflichtteilsentzug: Unter bestimmten Bedingungen kann verhindert werden, dass ein Pflichtteil ausgezahlt wird. Allerdings muss dieser begründet sein und ist demnach nur unter den gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen zulässig. "Macht ein Erblasser keinen Gebrauch von der Testierfreiheit, bedeutet das, er hinterlässt kein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung. In diesem Fall greift nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge", so Melanie Loewe.



Wo die Testierfreiheit endet

Aufgrund der geschützten Freiheit ihres letzten Willens, haben Erblasser also das Recht, ohne Grund von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und dies in ihrem Testament zu regeln. Diese Freiheit, welche sich aus dem Artikel 14 des Grundgesetzes ableitet, hat allerdings auch ihre Grenzen, wie Melanie Loewe bestärkt: "Diese Grenzen sind dann erreicht, wenn es um den Pflichtteil des Erben geht. Hier ist es nur unter streng festgelegten Bedingungen möglich, diesen Pflichtteil nicht an die Berechtigten zu geben: Dieser Vorgang nennt sich Pflichtteilsentzug." Außerdem könne die Freiheit des Testierens auch durch vorher verfasste letztwillige Verfügungen eingeschränkt werden. Erbverträge, die einmal abgeschlossen sind, können beispielsweise nur mit dem Einverständnis aller betroffenen Parteien aufgelöst oder verändert werden.





Testierfähigkeit und -freiheit - der Unterschied

Die Testierfähigkeit bezeichnet das Recht einer Person, ein rechtswirksames Testament erstellen zu dürfen. Dazu nennt das BGB, §2229, Voraussetzungen, die für die Testierfähigkeit erfüllt werden müssen. "Unter anderem muss das 16. Lebensjahr vollendet sein. Zudem darf eine testierfähige Person nicht unter einer Störung der Geistestätigkeit, einer Bewusstseinsstörung oder einer Geistesschwäche leiden", zählt Melanie Loewe auf und fügt abschließend hinzu: "Ein Testament einer nicht testierfähigen Person ist ungültig. Dagegen bezieht sich die Freiheit auf die inhaltliche Gestaltung des Testaments oder der letztwilligen Verfügung. Die Testierfähigkeit ist also eine Voraussetzung, um das Recht auf die Vermögensverteilung gemäß dem eigenen Willen wahrnehmen zu können."Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Melanie Loewe - Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.



PresseKontakt / Agentur:

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Melanie Loewe
Belßstraße 36 E
12277 Berlin
loewe(at)melanie-loewe.com
+49 30 96604063
www.melanie-loewe.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Menschenrechte als Basis einer gerechteren Weltordnung? Das hat sich zum Jahreswechsel geändert
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.01.2022 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1954185
Anzahl Zeichen: 3651

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Melanie Loewe
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 30 96604063

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 321 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Testierfreiheit - das gilt es zu wissen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Melanie Loewe–Nachlassmanagement (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wann darf ein Nottestament errichtet werden? ...

"Das Testament dient dazu, seinen letzten Willen niederzuschreiben. Auch wenn es viele als unangenehme Aufgabe empfinden und gern vor sich herschieben, sollte es jeder tun, denn es ist im Falle des Ablebens oftmals die wichtigste überbleibende ...

Das Supervermächtnis ...

"Ehegatten entscheiden sich häufig für ein gemeinschaftliches Testament, damit nicht nur der überlebende Ehepartner, sondern auch der Schlusserbe finanziell abgesichert sind.", steigt die Expertin Melanie Loewe direkt in das Thema ein. D ...

Hinterlegung eines Testaments ...

"Wenn Sie sich schon einmal Gedanken rund um das Thema Testament gemacht haben, werden Sie sich sicher auch folgende Frage gestellt haben: Wie kann sichergestellt werden, dass eine letztwillige Verfügung im Fall des Falles auch aufgefunden und ...

Alle Meldungen von Melanie Loewe–Nachlassmanagement


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z