Steuervorteile für E-Autos gelten nicht für die Umsatzsteuer
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Elektro-Antriebe sind steuerlich sehr attraktiv
Wer ein Auto mit Elektroantrieb fährt, ist momentan, was die steuerliche Seite angeht, klar im Vorteil.
Die 0,25-Prozent-Methode für E-Autos,
die 0,5-Prozent-Methode für Hybridfahrzeuge und
die meist steuerfreie private Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern –
mit diesen Regelungen will der Gesetzgeber mehr E-Antriebe auf die Straße bringen. Das soll den CO2-Ausstoß verringern.
Doch das alles gilt nicht für die Umsatzsteuer-Seite. Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass die ertragsteuerlichen Sonderregelungen, die es für E-Mobilität gibt, nicht auf die Umsatzsteuer anzuwenden sind. Es verweist dabei auf den Europäischen Gerichtshof und die EU.
„Nur bei Arbeitnehmer-Fahrrädern, deren unverbindliche Preisempfehlung unter 500 Euro liegt, darf der Arbeitgeber die Umsatzbesteuerung vernachlässigen“, erklärt Ecovis-Steuerberater Thomas Schnellhammer in Passau.
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Datum: 02.03.2022 - 17:28 Uhr
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