Mit dem E-Auto die CO2-Emissionen senken und sich belohnen lassen / Autohäuser und Kfz-Betriebe hel

Mit dem E-Auto die CO2-Emissionen senken und sich belohnen lassen / Autohäuser und Kfz-Betriebe helfen ihren Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung

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(ots) -

Wer mit einem rein batterieelektrischen E-Auto (BEV) unterwegs ist hilft mit, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren. Für diese Emissionseinsparungen können sich die Autofahrerinnen und Autofahrer ab sofort jedes Jahr mit einer Vergütung belohnen lassen. Im Jahr 2022 sind je nach Fahrzeug Vergütungen im Wert von 200 bis 415 Euro pro Fahrzeug möglich. Viele Autohäuser und Kfz-Betriebe unterstützen ihre Kundinnen und Kunden dabei, schnell und sicher an die Prämie zu kommen.

Was muss ich als Kundin oder Kunde tun? Ganz einfach: Sie wenden sich an das Autohaus Ihres Vertrauens, in dem Sie das Fahrzeug erworben haben. Dort wickeln Experten die Antragstellung unkompliziert ab und klären über die mögliche Prämienhöhe auf. Basis dafür ist ein digitaler Abwicklungsprozess des Kraftfahrzeuggewerbes mit den Energie-Experten der ZusammenStromen GmbH aus Hamburg. Viele Autohäuser und Kfz-Betriebe haben sich dort schon registriert und bieten ihren Kundinnen und Kunden eine individuelle Vergütung ihrer THG-Quote an.

Den Autofahrerinnen und Autofahrern eröffnen sich somit verschiedene Wahlmöglichkeiten, die Prämie zu nutzen: Entweder als Barprämie, welche innerhalb von vier bis acht Wochen ausgezahlt wird, oder in Form von kostenlosen Leistungen für das jeweilige E-Auto. Viele Autohäuser bieten bereits heute kostenlose Servicepakete, Gutscheine für Wallboxen oder vergleichbare Prämien an.

Zum Hintergrund: Ausgangspunkt für diesen Quotenhandel ist die Verpflichtung für die Mineralölindustrie, ihre THG-Minderungsquote von zurzeit 7 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. Ein Schritt zum Ziel: der Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität, zum Beispiel von E-Auto-Fahrer:innen oder Ladestromanbietern, in Form eines Quotenhandels. Für die Abwicklung der THG-Quotenvergütung kooperiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit dem Startup ZusammenStromen GmbH. Auf deren Plattform geld-für-eAuto.de können sich Autohäuser und Kfz-Betriebe für einen speziellen Account registrieren und mit wenigen Klicks die Prämie für eigene Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge sichern.



Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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Datum: 22.03.2022 - 11:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Auto & Verkehr



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