Ärzte der Welt will Zulassung von Biontech/Pfizer-Patenten verhindern
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Ärzte der Welt fordert das Europäische Patentamt auf, zwei angemeldete Patente des Herstellers Biontech auf seinen mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 nicht zu erteilen. Das Argument: Die Kriterien für die Patentvergabe sind nicht erfüllt, da es sich lediglich um die Anwendung einer bereits existierenden Technik auf ein neuartiges Virus handelt.
Um die Zulassung der Patente zu verhindern, nutzt die humanitäre Organisation das Mittel der Patenteinwendung.
"Patente auf essenzielle Medikamente wie den mRNA-Impfstoff von Biontech sind eine massive Barriere für die weltweite Produktion und den gerechten Zugang zu Vakzinen. Vor allem ärmere Länder leiden darunter. Auch darauf wollen wir mit der Patenteinwendung aufmerksam machen", sagt der Direktor der deutschen Sektion von Ärzte der Welt, François De Keersmaeker.
Innerhalb weniger Wochen war es Biontech gelungen, seinen Impfstoff gegen Covid-19 zu entwickeln. Das ging auch deshalb so schnell, weil das Wissen schon zuvor vorhanden - und massiv mit Steuergeldern gefördert worden - war. Zusätzlich hat Biontech allein zwischen 2020 und 2021 mehr als 375 Millionen Euro an öffentlichen Geldern für Forschung und Entwicklung bekommen.
Das so entstandene Vakzin bescherte dem Konzern, wie vergangene Woche bekannt wurde, allein 2021 einen atemberaubenden Gewinn von über 10 Milliarden Euro.
Diese gewaltigen Einnahmen sind vor allem deshalb möglich, weil Biontech dank seiner Patente auf den Impfstoff über ein Monopol verfügt, das dem Unternehmen eine tonangebende Position in Preisverhandlungen verschafft. Auch können nicht alle weltweiten Produktionskapazitäten genutzt werden, weil nur Biontech selbst und seine Lizenznehmer den Wirkstoff produzieren dürfen. Dies sind wesentliche Gründe für die Impfstoffknappheit in armen Ländern und die ungerechte Verteilung von Impfstoffen weltweit.
"Das staatliche Instrument der Gewährung von Patenten ist eine Abwägung zwischen Gemeinwohl und Privatinteresse - angesichts der hohen öffentlichen Förderung und der Bedeutung des Impfstoffs für das Gemeinwohl sollten keine ungerechtfertigten Patente erteilt werden", so De Keersmaeker.
Hintergrund:
Patente dürfen nach internationalen Vereinbarungen nur vergeben werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein "erfinderischer Schritt" gegenüber dem letzten Stand der Technik ("state of the art") erfolgt sein muss. Die mRNA-Technologie und ihre Anwendung auf Coronaviren ist zwar ein großer wissenschaftlicher Durchbruch gewesen, aber die Anwendung für die Entwicklung des Impfstoffs gegen Covid-19 ist eben nur das: eine Anwendung einer schon bekannten Technik auf das neuartige Virus.
Beim Europäischen Patentamt können Patente erst von dritter Seite angefochten werden, nachdem sie erteilt worden sind. Es gibt aber bis zur Patenterteilung die Möglichkeit, die Prüfer*innen über eine sogenannte Patenteinwendung Dritter darauf hinzuweisen, dass die Kriterien zur Patentvergabe nicht erfüllt sind und die Patentanmeldung zurückgewiesen werden muss. Von dieser Möglichkeit hat Ärzte der Welt Gebrauch gemacht.
Pressekontakt:
Stephanie Kirchner
Pressereferentin
Ärzte der Welt e.V.
m. +49 (0) 159 0406 2104
@ stephanie.kirchner@aerztederwelt.org
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Datum: 05.04.2022 - 05:45 Uhr
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