Bisherige Organisationsstruktur muss bei Betriebsübergang nicht erhalten bleiben

Bisherige Organisationsstruktur muss bei Betriebsübergang nicht erhalten bleiben

ID: 197131

WiGA beschäftigt sich mit Auswirkungen auf praktische Umsetzung von Betriebs- und Betriebsteilübergängen



(firmenpresse) - Essen, 06. Mai 2010*****Von der betrieblichen Praxis bislang weitgehend unbeachtet hat der EuGH im letzten Jahr klargestellt, dass ein Betriebsübergang nicht mehr voraussetzt, dass die bisherige Organisationsstruktur des Betriebes oder Betriebsteils beim Erwerber erhalten bleiben muss. Vielmehr sei es ausreichend, wenn die "funktionelle Verknüpfung" zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird. Da diese Entscheidung massive Auswirkungen auf die praktische Umsetzung von Betriebs- und Betriebsteilübergängen hat, hat sich die Wirtschaftsvereinigung Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Ruhrgebiet e.V. (WiGA) zusammen mit dem Essener Unternehmerverband e.V., dem Einzelhandelsverband Ruhr e.V. und dem Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung Westfalen-Mitte (AGAD) dem Thema angenommen und ist in einem Workshop "Falle Funktionsnachfolge" der Problematik nachgegangen.

So sind beim Unternehmens- oder Betriebsteilübergang bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur der Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung verfolgt werden. Gem. Art. 1 Abs. 1 b der Richtlinie 2001/23/EG, muss ein Übergang auf eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit bezogen sein, die nach dem Übergang ihre Identität wahrt.

Die Frage der "Identität der wirtschaftlichen Einheit" kann nicht allein auf das Kriterium der "organisatorischen Selbständigkeit" bezogen werden. Dies würde dem Zweck der Vorschrift, nämlich dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, zuwiderlaufen. Die Vorschrift würde leer laufen, nur weil sich der Erwerber entschließt, den erworbenen Betriebsteil aufzulösen und in seine eigene Struktur einzugliedern.

Die Vorschrift ist daher dahingehend auszulegen, dass sie verlangt, dass die Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren durch den Übernehmer erfolgt.



Die Beibehaltung einer solchen funktionellen Verknüpfung zwischen den übertragenen Faktoren erlaubt es nämlich dem Erwerber, diese, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neuen Funktionsstruktur eingegliedert werden, zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Wirtschaftsvereinigung Großhandel - Außenhandel - Dienstleistungen Ruhrgebiet e. V. ist der Arbeitgeberverband für alle Großhändler, Außenhändler und Dienstleistungsfirmen mit Schwerpunkt im Ruhrgebiet und Umgebung.

Zu den mehr als 400 Mitgliedsfirmen zählen Unternehmen aus allen Branchen. Vom Stahlhändler bis zum Weingroßhandel, vom Außenhandelskontor bis zu internationalen Handelskonzernen sind Dienstleister, Groß- und Außenhändler in unserem Verband organisiert.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133
Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  EILT: Griechenland und Nokia! Pech für Hartz IV Kandidaten - Bundesagentur für Arbeit streicht die Fördermittel für Gründer aus ALG II
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.05.2010 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 197131
Anzahl Zeichen: 2568

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Joachim von Müller
Stadt:

Essen


Telefon: 0201 8 20 25 0

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bisherige Organisationsstruktur muss bei Betriebsübergang nicht erhalten bleiben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wirtschaftsvereinigung Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Ruhrgebiet e.V. (WiGA) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Trennungsgespräche - fair und professionell ...

Essen, 09. April 2010*****Das Aussprechen einer Kündigung ist für Führungskräfte eine der herausforderndsten Aufgaben. Viele Führungskräfte aus Linien- oder Stabsfunktionen tun sich schwer, sich professionell und wertschätzend in einem Trennun ...

Alle Meldungen von Wirtschaftsvereinigung Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Ruhrgebiet e.V. (WiGA)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z