Versandapotheke darf Geburtsdatum nicht standardmäßig abfragen
ID: 1972125

(PresseBox) - Eine Online-Versandapotheke darf das Geburtsdatum von Kunden nicht einfach abfragen. Versandapotheken müssen unterscheiden: Sie können für Produkte Daten erheben und verarbeiten, die eine altersspezifische Beratung erfordern. Die pauschale Abfrage des Alters bei jedem Bestellvorgang ist datenschutzwidrig.
In einem Urteil kommt das Verwaltungsgericht Hannover zu dem Schluss: „Die pauschale Erhebung und Verarbeitung des Geburtsdatums ohne Rücksicht darauf, ob es sich im Einzelfall um ein Medikament handelt, das altersgerecht zu dosieren ist, ist datenschutzrechtlich unzulässig.“ (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 9. November 2021, 10 A 502/19)
Datensparsamkeit als Gebot
Das Geburtsdatum ist laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein personenbezogenes Datum (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Es handelt sich somit bei dessen Abfrage im Bestellformular auf einer Homepage um einen Verarbeitungsvorgang im Sinne der DSGVO. Eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten kann nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf Basis sonstiger gesetzlich geregelter legitimer Grundlagen erfolgen. Das ist etwa der Fall, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Im Onlinehandel einer Versandapotheke ist die Erhebung und Verarbeitung des genauen Geburtsdatums, das sich aus Tag, Monat und Jahr zusammensetzt, nicht zur Erfüllung des Vertrags über altersunabhängig zu dosierende Produkte erforderlich. Soweit die Geschäftsfähigkeit der Kunden zu überprüfen ist, erfordert das Prinzip der Datenminimierung, dass lediglich die Volljährigkeit (und nicht das genaue Geburtsdatum) abgefragt wird.
Wie können Versandapotheken rechtssicher das Alter der Kunden abfragen?
Die Richter führen aus, dass es technisch zumutbar und möglich ist, dass Versandapotheken das Geburtsdatum nur bei denjenigen Produkten abfragen, bei denen eine altersabhängige Beratung erforderlich ist. Dies ist im Onlinehandel üblich, beispielsweise bei Händlern, die Videospiele mit einer Altersbeschränkung oder Spirituosen anbieten und auf deren Webseite für nur diese Produkte eine besondere Abfrage erfolgt. Möchte ein Onlinehändler darüber hinaus dennoch das ausführliche Geburtsdatum seiner Kunden abfragen, ist dies nur über eine Einwilligung der betroffenen Person möglich.
Keine verpflichtende Frage nach dem Geschlecht
Ein weiterer Kritikpunkt der Aufsichtsbehörde befasste sich mit der verpflichtend auszuwählenden Anrede im Bestellformular. Hier hatte der Kunde ursprünglich nur die Auswahl zwischen „Frau“ oder „Herr“. Die beklagte Versandapotheke hat bereits vor Einreichung der Klage ein weiteres Feld „ohne Angabe“ eingefügt.
Das sollten Sie beachten
„Das Urteil sagt nicht, dass es unrechtmäßig ist, das Geburtsdatum von Kunden zu erheben, sondern lediglich, dass dies handwerklich korrekt erfolgen muss“, sagt Datenschutz-Expertin Larissa von Paulgerg bei Ecovis in München. In einzelnen Fällen müsse eine Apotheke im Rahmen ihrer Beratung sicher auch auf das Alter und Geschlecht ihrer Kundschaft eingehen, so das Gericht. „Dann muss sich die Abfrage aber ausdrücklich auf die Person beziehen, die ein bestimmtes Medikament einnehmen soll“, sagt von Paulgerg. Die Angaben der Bestellenden generell zu ermitteln, sei in diesem Zusammenhang weder sinnvoll noch erforderlich.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 07.04.2022 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1972125
Anzahl Zeichen: 3657
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 233 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Versandapotheke darf Geburtsdatum nicht standardmäßig abfragen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Arztpraxen nicht für Datenschutzverstöße bei Konnektoren verantwortlich ...
Neben dem ständigen Ärger mit der Telematik wurden im Frühjahr 2022 Datenschutzrechtsverstöße durch Secunet-Konnektoren bekannt. Für große Verunsicherung sorgte die Ankündigung des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass Ärzte für diese Datenschutzverstöße haften könnten. Im Normalfall stec
GFOS Java Summercamp 2022: Programmierspaß in den Sommerferien ...
Dieses Jahr ist es endlich wieder so weit. Nach zwei Jahren coronabedingter Pause wollen wir talentierten Schüler*innen wieder die beliebten GFOS Java Summercamps anbieten. Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei, doch ein offenes Impfangebot für alle und die Einhaltung der bewährten Hygiene- u
Scalitys CEO Jerome Lecat leitet NFT Wohltätigkeitsverkauf für die Ukraine mit #TogetherUKR ...
Scalitys CEO Jerome Lecat leitet NFT Wohltätigkeitsverkauf für die Ukraine mit #TogetherUKR Künstler aus der ganzen Welt unterstützen Ukraines Menschen und Kultur durch einen Wohltätigkeitsverkauf von 25.000 NFT mit #TogetherUkraine München, Deutschland, 7. April 2022: Jerome Lecat
GFOS bei der Hannover Messe ...
Die Hannover Messe geht in die nächste Runde: Nachdem die Messe 2021 coronabedingt als rein digitale Veranstaltung stattfinden musste, setzt die Messe in diesem Jahr auf ein hybrides Konzept. Die GFOS ist als langjähriger Aussteller wieder wie gewohnt vor Ort dabei und steht interessierten Besuche




