Der Onlineeinkauf wird in der Schweiz ab 2022 fairer

Der Onlineeinkauf wird in der Schweiz ab 2022 fairer

ID: 1972181

Dr. Patrick Stach: Ab dem Jahre 2022 können Schweizer im Internet auch internationale Preise vergleichen



(firmenpresse) - Geoblocking, d.h. die regionale Sperrung von Internetinhalten durch gewisse Anbieter, wird ab dem Jahre 2022 auch in der Schweiz verboten sein. Für die Verbraucher ist dies eine gute Nachricht, da sie so auch von der Schweiz aus auf internationale Internetseiten zugreifen können, erklärt Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach.



In der Frühlingssession 2021 hat das Schweizer Parlament ein Verbot von Geoblocking sowie eine Ausweitung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots verabschiedet. Die neuen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Kartellgesetzes (KG) wurden als Reaktion auf die - nun zurückgezogenene - Fair-Preis-Initiative angenommen und treten Anfangs 2022 in Kraft. Dr. Patrick Stach beschreibt, was sich genau ändert und inwiefern die Schweizer davon profitieren.



Was Geoblocking in der Vergangenheit bedeutete

Warum Geoblocking ab 2022 in der Schweiz verboten ist

Auswirkungen des Geoblocking-Verbots auf Schweizer Unternehmen

Ausnahmen vom Geoblocking-Verbot





WAS GEOBLOCKING IN DER VERGANGENHEIT BEDEUTETE



Geoblocking bedeutet, dass sich in der Schweiz befindende Kunden von Online-Shops, bei dem Versuch ausländische Internetseiten zu konsultieren, direkt auf Schweizer Seiten umgeleitet werden. Da die Preise in der Schweiz oftmals höher sind als in anderen Ländern, sollen die Kunden daran gehindert werden, Ware im Ausland zu günstigeren Preisen einzukaufen, erläutert Dr. Patrick Stach.





WARUM GEOBLOCKING AB 2022 IN DER SCHWEIZ VERBOTEN IST



Die EU erliess bereits im Jahr 2018 ein Geoblocking-Verbot, so Dr. Patrick Stach. Wodurch ein rechtliches Ungleichgewicht entstand, da die Schweizer Kunden fortan diskriminiert wurden, indem sie vom internationalen Online-Shopping ausgeschlossen blieben. Mit dem Geoblocking-Verbot dürfen Schweizer Firmen Konsument*innen aus der Schweiz nicht mehr auf eine Schweizer Seite umleiten. Bei Nichtbeachtung des Verbotes, können betroffene Kunden bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstatten.







AUSWIRKUNGEN DES GEOBLOCKING-VERBOTS AUF SCHWEIZER UNTERNEHMEN

Gem. Dr. Patrick Stach bringt das Geoblocking-Verbot nicht nur für Schweizer Kunden deutliche Vorteile mit sich, sondern auch für Schweizer Unternehmen. Letzteres, da dadurch auch Produzenten und Lieferanten ihre relative Marktmacht nicht länger ausnützen können. Bislang schritt der Staat nur ein, wenn es sich um ein Unternehmen handelte, welches den Markt beherrschte. Ab dem Jahr 2022 steht es Schweizer Unternehmen aber frei, kartellrechtlich tiefere Preise vor Gericht zu erstreiten.





AUSNAHMEN VOM GEOBLOCKING-VERBOT



Dr. Patrick Stach weist jedoch darauf hin, dass es trotz des Verbotes weiterhin Internetbranchen geben wird, für die Geoblocking erlaubt bleiben wird. So sind beispielsweise Glücksspielseiten, Streaming-Portalen sowie Angebote von Finanzdienstleistern und Banken vom Verbot ausgenommen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dr. Patrick Stach und das Team der Stach Rechtsanwälte AG sind bekannt für ihre Kompetenz und Diskretion.



PresseKontakt / Agentur:

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8008 Zürich
info(at)stach.ch
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Datum: 07.04.2022 - 16:45 Uhr
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