Patrick Stach: Wann Ärzte für eine Fehldiagnose haften
Patrick Stach erklärt, in welchen FällenÄrzte für eine fehlerhafte Diagnose haftpflichtrechtlich und strafrechtlich belangt werden können

(firmenpresse) - Jedem Patienten graut es davor, irgendwann eine folgenschwere Diagnose zu erhalten. Noch schlimmer ist es jedoch, wenn sich der Patient mit sichtbarem Leiden an einen Arzt wendet, der ihn aufgrund einer fehlerhaften Diagnose wieder nach Hause schickt. So etwas sollte nicht passieren, ist jedoch Rechtsanwalt Patrick Stach zufolge durchaus schon vorgekommen. In seltenen Fällen kann eine solche Fehldiagnose dazu führen, dass der Patient aufgrund der falschen Behandlung dauerhafte Schäden davonträgt oder gar sein Leben lässt. Aber wer ist in diesen Fällen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen?
WERDEN ÄRZTE FÜR FEHLDIAGNOSEN STRAFRECHTLICH BELANGT?
Wie Rechtsanwalt Patrick Stach erklärt, ist ein Arzt tatsächlich nicht dazu verpflichtet, eine korrekte Diagnose zu stellen. Seine Sorgfaltspflicht beschränkt sich darauf, mit seinem Wissen und Können eine Diagnose zu stellen, indem er sämtliche zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden ausschöpft. Das Bundesgericht hat aber in einem Entscheid aus dem Jahr 2003 einen Arzt der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen, da er nicht sämtliche gebotenen Untersuchungen am Patienten durchführte.
WARUM IST DIE BEURTEILUNG DER SORGFALTSPFLICHT SO EINE KNIFFLIGE ANGELEGENHEIT?
Die Beurteilung einer Sorgfaltspflichtverletzung ist laut Patrick Stach nicht immer klar. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist nämlich nicht die nachträgliche Beurteilung der Behandlung. Vielmehr wird überprüft, wie eine Durchschnittperson die der gleichen Berufsgruppe angehört, die Patientenbehandlung in jenem Zeitpunkt durchgeführt hätte. Gemäss Rechtsanwalt Patrick Stach gilt es den Stand der Wissenschaft, den zeitlichen Entscheidungsdruck und andere Faktoren zu beachten.
WARUM REICHT DER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNG UND SCHADEN OFT NICHT AUS UM EINE HAFTUNG DES ARZTES ZU BEGRÜNDEN?
Patrick Stach weiss, dass es naheliegend ist zu vermuten, dass die Haftung eines Arztes alleine auf dem aus der Sorgfaltspflichtverletzung hervorgerufenen Schaden beruht. Dem ist aber nicht zwangsläufig so, da der medizinische Beruf nun mal ein gefahrenbehaftetes Gebiet ist. Letztendlich kommt es laut Patrick Stach weniger drauf an, wie gross der Schaden ist. Vielmehr muss der Diagnosefehler nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung dazu geeignet sein diesen Schaden hervorzurufen. Dadurch soll die Haftung aufgrund von seltenen und unwahrscheinlichen Folgen ausgeschlossen werden. Die ärztliche Haftpflicht tritt dann ein, wenn die Schadensfolgen zum Zeitpunkt der Behandlung vorhersehbar gewesen sind, nicht aber dann, wenn beispielsweise Komplikationen eintreten, mit denen der Arzt nachweislich nicht rechnen konnte.
WIE KÖNNEN SICH ÄRZTE VOR FEHLDIAGNOSEN SCHÜTZEN?
Eine Fehldiagnose ist nicht zwangsläufig auch ein Diagnosefehler, der zur Arzthaftung führt, betont Rechtsanwalt Patrick Stach. Fehldiagnosen können durchaus vorkommen, insbesondere, wenn der Arzt unter Zeitdruck steht. Generell rät Patrick Stach, vor einer endgültigen Diagnose, gerade bei Vorliegen mehrdeutiger Krankheitsbilder, weitere Abklärungen vorzunehmen und Kollegen hinzuziehen . Keine Diagnose sollte leichtfertig und voreilig gestellt werden. Gerade gegenüber Hausärzten lautet seine Empfehlung, Patienten bei Unklarheiten lieber ins Spital zu überweisen als Risiken einzugehen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
patrick-stach
dr-patrick-stach
patrick-stach-st-gallen
patrick-stach-stach-rechtsanwaelte-ag
stach-rechtsanwaelte-ag
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
- Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
- Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
- Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
- Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet "Private Equity und Venture Capital" ausgezeichnet.
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
stach-ra(at)clickonmedia-mail.de
+41 (0)71 278 78 28
https://stach.ch/
Datum: 22.04.2022 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1974557
Anzahl Zeichen: 3944
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Patrick Stach
Stadt:
St. Gallen
Telefon: +41 (0)71 278 78 28
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 614 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Patrick Stach: Wann Ärzte für eine Fehldiagnose haften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stach Rechtsanwälte AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
In der Frühlingssession 2021 hat das Schweizer Parlament ein Verbot von Geoblocking sowie eine Ausweitung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots verabschiedet. Die neuen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Kartellgesetzes (KG) wurden als Reaktion auf die - nun
Patrick Stach über die Zertifikatspflicht bei der Arbeit ...
Als Rechtsanwalt musste sich Patrick Stach in den vergangenen Monaten im Zuge der Corona-Pandemie mit einigen neuen Rechtsfragen befassen. Neben steuerrechtlichen Fragen, die beispielsweise Pendler zwischen der Schweiz und dem Ausland betreffen und Rechtsfällen bezüglich der Kurzarbeit, bereitet a
Patrick Stach Wegzug aus Deutschland wird steuerlich erschwert ...
Dr. Patrick Stach (https://stach.ch/) ist ein promovierter Rechtsanwalt und als Senior Partner bei Stach Rechtsanwälte tätig. Als Experte für Gesellschaftsrecht steht er Menschen, die einen erwerbsbedingten Umzug in Erwägung ziehen, beratend zur Seite. Gerade in Bezug auf die steuerlichen Folgen
Weitere Mitteilungen von Stach Rechtsanwälte AG
Die bessere Vorsorge - Rente schlägt sogar inflationsgeschützte Bundesanleihen! ...
Der Bundesverband der Rentenberater zeigt auf, warum in 2022 die Investition in Rentenpunkte für über 50-jährige besonders lohnt. "Wie geht Altersvorsorge bei Inflation und Niedrigzinsen?" Mit dieser Frage werden Rentenberaterinnen und Rentenberater derzeit besonders von über 50-jä
Patrick Stach: Warum ein Whistleblowing-System empfehlenswert ist ...
Patrick Stach ist Teil der Schweizer Wirtschaftskanzlei Stach Rechtsanwälte. Sein Aufgabengebiet ist es, nationale und internationale Mandanten zu vertreten und ihnen einwandfreie Dienstleistungen sowie passende und zeitgerechte Lösungen für verschiedene Probleme zu präsentieren. Studiert hat Re
Anti-Muslimische aktivitäten in den USA - newamerica ...
Wann begannen unsere Muslime in den Augen der westeuropäischen und nordamerikanischen Länder zu "Außenseitern" zu werden? Wir können Feindseligkeit, Überwachung, Misstrauen und Verdächtigungen in den Augen vieler Menschen aus verschiedenen Ländern sehen. Wieso? Und was haben wir gem
Betretungsverbote für Ungeimpfte gesetzeskonform ...
PCR-Testpflicht für genesene Besucher im November 2021 gesetzeskonform (VfGH 3.3.2022, V 231/2021) Der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sah unter anderem eine 2G-Pflicht für das Betreten von Betrieben der Nachtgastronomie (Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen) vor, die so gestaltet war, das




