ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1978212

Kündigung | Taxitür | Bus-Unfall



(firmenpresse) - Kündigung per WhatsApp erlaubt?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach Angaben der ARAG Experten schriftlich erfolgen (Paragrafen 126 Absatz 1 und 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Ein Chat per Messenger ist zwar auch irgendwie geschrieben, erfüllt aber nicht das sogenannte Schriftformerfordernis. In einem konkreten Fall übermittelte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kündigung per WhatsApp, weil dieser betrunken zur Arbeit erschienen war. Da ihm die Anschrift des Mitarbeiters nicht vorlag, hatte er das Kündigungsschreiben kurzerhand fotografiert und per Messenger übermittelt. Der Trunkenbold akzeptierte die Kündigung nicht und bekam Recht: Eine Kündigung muss vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt unterzeichnet werden und dem Empfänger als Original zugehen. Übrigens: Auch ein Fax reicht bei einer Kündigung nicht aus (Landesarbeitsgericht München, Az.: 3 Sa 362/21).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/





Unfall mit der Pkw-Tür

Öffnet ein Autofahrer beim Aussteigen aus dem Fahrzeug die Tür, muss er vorher sichergehen, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer mit der geöffneten Tür in Gefahr bringt. Diese Sorgfaltspflicht ist nach Auskunft der ARAG Experten sogar gesetzlich festgeschrieben (Paragraf 14 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Und nun Hand aufs Herz: Wer ist nicht schon einmal unvorsichtig und unbedacht aus seinem Auto ausgestiegen? So erging es auch einem Taxifahrer, der mit seinem Fahrgast auf dem Beifahrersitz sprach, während er die Tür des Taxis öffnete. Es kam zur Kollision mit einer Autofahrerin, die gegen die geöffnete Tür fuhr. Sie verklagte daraufhin den Taxifahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz. Zu ihrem Ärger bekam sie jedoch eine Mitschuld zugesprochen. Zwar hatte sie genügend Abstand zum parkenden Taxi gewahrt, doch sie war in der verkehrsberuhigten Einbahnstraße mit Tempo 20 unterwegs. Erlaubt waren allerdings nur sieben Stundenkilometer. Daher musste sie ein Viertel des Schadens aus eigener Tasche zahlen (Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 135/21)





Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Kollision an der Bushaltestelle

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Genau vor einem hat ein Linienbus seine Fahrgäste aussteigen lassen und will sich nun wieder in den Verkehr einfädeln. Nun ist schnelle Reaktion gefordert: Noch schnell vorbeifahren? Oder dem Bus die Vorfahrt gewähren? Die ARAG Experten erklären die Regel dazu: Normalerweise hat der fließende Verkehr Vorrang. Hat der Bus an der Haltestelle aber den Blinker gesetzt, hat er Vorfahrt vor dem fließenden Verkehr. Allerdings muss der Busfahrer, wenn er sich auf dieses Vorrecht beruft, beweisen, dass er den Blinker gesetzt hat. In einem konkreten Fall kam es in genau solch einer Situation zum Unfall zwischen einem Pkw und einem Bus. Blinker oder nicht, war vor Gericht die Frage, dabei stand Aussage gegen Aussage. In erster Instanz sollte der Pkw-Fahrer die alleinige Haftung übernehmen, doch er legte Berufung ein. Die Richter des Oberlandesgerichts hingegen sahen die Hauptschuld beim Busfahrer, weil er nicht beweisen konnte, den Blinker gesetzt zu haben. Er haftete zu 75 Prozent, der Autofahrer zu 25 Prozent (OLG Celle, Az.: 14 U 96/21).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zwei Kommunen erhöhen Gewerbesteuer Notfall-Set ins Gepäck - auch bei kurzen Touren
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.05.2022 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1978212
Anzahl Zeichen: 4203

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 318 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z