Bundesrat mahnt Wahrung der demokratischen Verfahren an
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Bundesrat mahnt Wahrung der demokratischen Verfahren an
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung die Bundesregierung aufgefordert, dem geplanten multinationalen Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums (ACTA) erst nach einer Beteiligung der Länder zuzustimmen.
Zwar begrüßt er die Bemühungen der EU, durch völkerrechtliche Verträge einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten, doch müsse die Wahrung der demokratischen Verfahren sichergestellt sein. Hierzu seien frühzeitige und umfassende Informationen der nationalen Gesetzgebungsorgane und der Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlungen notwendig. Den aus ihrer Sicht derzeit bestehenden Mangel an Transparenz betrachten die Länder mit Sorge. Eine abschließende Regelung von Themenkomplexen, wie etwa der Beschränkung des Internetzugangs, würde ohne vorausgehende öffentliche Diskussion der Bedeutung der Freiheitsrechte der Betroffenen nicht gerecht. Der Bundesrat betont, dass die Grundrechte der Bürger einschließlich des Rechts der Privatsphäre zu gewährleisten sind.
Zudem vertritt er die Ansicht, dass unabhängig von den Bemühungen zum Abschluss multinationaler Abkommen auch fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden sollten, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz geistigen Eigentums zu verankern.
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Königreich Marokko, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Neuseeland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA)
Drucksache 201/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 07.05.2010 - 20:17 Uhr
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