Online-Casino muss Verlust aus Online-Glücksspiel ersetzen

Online-Casino muss Verlust aus Online-Glücksspiel ersetzen

ID: 1982670

Spieler bekommt rund 13.800 Euro zurück – Beschluss des LG Neubrandenburg



(firmenpresse) - München, 24.05.2022. Das Landgericht Neubrandenburg hat mit Beschluss vom 9. Mai 2022 bestätigt, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Glücksspieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.800 Euro ersetzen muss (Az.: 4 O 264/21). Die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Curacao habe mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld, so das LG Neubrandenburg. CLLB Rechtsanwälte hatte für den Spieler auf die Rückzahlung seines Verlustes geklagt.

Online-Glücksspiel war bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Über deutschsprachige Webseiten machten diverse Betreiber der Online-Casinos ihr Angebot aber auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Casino-Betreiber damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und keine Anspruch auf das Geld“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Der Kläger hatte zwischen Januar und April 2021 von seiner Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 13.800 Euro verloren. Den Verlust forderte er nun von der Beklagten zurück.

Mit Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Durch dieses Verbot sollten Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen, so das Gericht. Die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig und der Kläger habe daher Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlustes, entschied das LG Neubrandenburg.

„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Online-Glücksspiel: CLLB Rechtsanwälte holt knapp 63.000 Euro vom Online-Casino zurück Esther Omlin: Jeder Mensch besitzt Menschenrechte
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 24.05.2022 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1982670
Anzahl Zeichen: 2387

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:

München


Telefon: +498955299950

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 229 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Online-Casino muss Verlust aus Online-Glücksspiel ersetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl ...

Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten. Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesene ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z