Online-Casino muss Verlust aus Online-Glücksspiel ersetzen
Spieler bekommt rund 13.800 Euro zurück – Beschluss des LG Neubrandenburg
Online-Glücksspiel war bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Über deutschsprachige Webseiten machten diverse Betreiber der Online-Casinos ihr Angebot aber auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Casino-Betreiber damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und keine Anspruch auf das Geld“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Der Kläger hatte zwischen Januar und April 2021 von seiner Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 13.800 Euro verloren. Den Verlust forderte er nun von der Beklagten zurück.
Mit Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Durch dieses Verbot sollten Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen, so das Gericht. Die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig und der Kläger habe daher Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlustes, entschied das LG Neubrandenburg.
„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 24.05.2022 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1982670
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