Schlafapnoe: CLLB Rechtsanwälte setzen Ansprüche für Patienten durch

Schlafapnoe: CLLB Rechtsanwälte setzen Ansprüche für Patienten durch

ID: 1985647

München, Berlin 07.06.2022 – CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über das oftmalige Vorgehen privater Krankenversicherungen, die Übernahme der Kosten von Heilbehandlungen zur kausalen Behandlung des Schlafapnoe Syndroms zurückzuweisen.



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(firmenpresse) - Die Rechtsansicht von CLLB Rechtsanwälten, wonach Patienten bereits aus rechtlichen Gründen, nicht auf das nächtliche Tragen einer Beatmungsmaske verwiesen werden dürfen, wurde mittlerweile gerichtlich bestätigt. In medizinscher Hinsicht ist es zudem wichtig zu wissen, dass Beatmungsmasken, nach fachärztlichen Einschätzungen, lediglich die Symptome der Krankheit behandeln, allerdings nicht deren Ursache und nicht das mit der Schlafapnoe einhergehende erhöhte kardiovaskuläre Risiko beheben.

Wenn die Schlafapnoe durch einen operativen Eingriff, welcher eine Verengung der oberen Atemwege behebt, kausal beseitigt werden kann, bestätigen entsprechende medizinische Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin die Notwendigkeit der Behandlung. Mit entsprechender Argumentation haben CLLB Rechtsanwälte nunmehr mehrere Verfahren gegen private Krankenversicherer und Beihilfestellen zugunsten der Patienten erfolgreich außergerichtlich abschließen können.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte jüngst die medizinische Notwendigkeit der Schlafapnoeoperation, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve von der Kanzlei CLLB zu berichten weiß. Im dortigen Verfahren hat der Patient aus persönlichen Gründen eine Maskenbehandlung von vornherein für sich ausgeschlossen. Der Gutachter führte hierzu aus, dass bei entsprechender Befundkonstellation eine Maskentherapie nicht vorrangig angewandt werden müsse. Vielmehr solle bei entsprechenden anatomischen Besonderheiten eine Schlafapnoeoperation erwogen werden, insbesondere dann, wenn eine andere Therapie (CPAP, UPS) nicht möglich ist bzw. diese nicht ausreichend toleriert wird.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits eine Vielzahl von Patienten im gesamten Bundesgebiet vertritt, rät somit mögliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m. b. B. , Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 07.06.2022 - 11:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
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Recht und Verbraucher


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