Schützenbund: Frauenquote in Schützenvereinen nicht notwendig
ID: 1985970
Schützenbund: Frauenquote in Schützenvereinen nicht notwendig
Verbandspräsident sieht "die meisten Vereine" modern aufgestellt
Osnabrück. Der Präsident des Deutschen Schützenbundes hält eine Frauenquote für die Vorstände von Schützenvereinen für nicht notwendig. Hans-Heinrich von Schönfels sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": Das Schützenwesen sei historisch bedingt "noch sehr männerlastig", er spreche sich aber dennoch "gegen eine Frauenquote in Vereinsvorständen" aus. Von Schönfels verwies auf einige Landesverbände, denen schon Präsidentinnen vorstünden. "Die meisten der Mitgliedsvereine sind modern aufgestellt, da ist Benachteiligung kein Thema."
Von Schönfels räumte angesichts von Diskussionen in den vergangenen Jahren aber ein, dass es auch solche Vereine gibt, die beispielsweise homosexuelle Paare auf dem Königsthron ausschließen. Vor Ort werde sich dann häufig auf die Vereinssatzung berufen. "Da steht dann eben seit mehr als hundert Jahren drin, dass der König ein Mann zu sein hat oder auf dem Thron eben nicht zwei Männer oder Frauen Platz nehmen können. Daran hält man sich dann fest, auch wenn es vielleicht nicht zeitgemäß ist." Als Dachverband habe der Schützenbund darauf keinen Einfluss, werbe aber für Offenheit.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.06.2022 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1985970
Anzahl Zeichen: 1572
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 571 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schützenbund: Frauenquote in Schützenvereinen nicht notwendig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).