Deutsche Umwelthilfe deckt auf: Edeka, Netto& Co. umgehen dreist das gesetzliche Verbot von Einw

Deutsche Umwelthilfe deckt auf: Edeka, Netto& Co. umgehen dreist das gesetzliche Verbot von Einweg-Plastiktüten

ID: 1987949
(ots) -


- Händler wie Edeka, Netto, Norma oder Rossmann haben trotz Verbot noch immer Einweg-Plastiktüten im Angebot
- Leicht durchschaubarer Trick unterläuft gesetzliches Verbot: Einweg-Tüten werden um wenige Mikrometer dicker gemacht und fallen so aus dem Regelungsbereich
- DUH fordert Bundesumweltministerin Lemke auf, das Tütenverbot nachzubessern: wenn Kunststofftragetaschen angeboten werden, muss es zweifelsfrei Mehrweg sein

Zahlreiche Händler bieten trotz eines gesetzlichen Verbots noch immer umweltschädliche Einweg-Plastiktüten zum Einkaufen an. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den 13 größten deutschen Lebensmitteleinzelhändlern und Drogerien. Um das Plastiktütenverbot zu umgehen, wenden Edeka, Netto Nord, Netto Markendiscount, Norma, Müller Drogeriemärkte und Rossmann einen durchschaubaren Trick an. Weil sich das gesetzliche Verbot nur auf Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis maximal 49 Mikrometern bezieht, bieten sie nun solche an, deren Wandstärke minimal darüber liegt. Mit Wandstärken zwischen 50 oder 60 Mikrometern fallen die Plastiktüten aus dem gesetzlichen Regelungsbereich, sind aber weiterhin umweltschädliche Einweg-Produkte. Die DUH fordert deshalb Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, das Plastiktütenverbot nachzubessern. Wenn Kunststoff-Tragetaschen angeboten werden, dann muss es zweifelsfrei Mehrweg sein.

"Einweg-Plastiktüten stehen wie kaum ein anderes Produkt für sinnlose Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung. Deshalb war deren Verbot eine richtige Entscheidung. Dass Unternehmen wie Edeka, Norma oder Rossmann nun durch einen plumpen Trick die Verbotsregelung unterlaufen, zeigt wie verantwortungslos und verlogen diese agieren. Der Drogeriemarkt Müller treibt dies in absurder Weise auf die Spitze. Mit 50 Mikrometern sind seine Tüten genau einen Mikrometer oder besser gesagt 0,001 Millimeter dicker als die verbotene Wandstärke - das sind 0,001 Millimeter. Die Politik darf sich vom Handel nicht vorführen lassen. Umweltministerin Lemke muss dem unseriösen Treiben der Händler ein Ende setzen und die Verbotsregelung so anpassen, dass Einweg-Plastiktüten endgültig verschwinden und Kunststoff-Tragetaschen nur noch in einer Mehrwegform angeboten werden dürfen", fordert die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.



"Besonders dreist sind Werbeaussagen, die Einweg-Plastiktüten trotz erwartbar kurzer Nutzungsdauer als Mehrweg-Produkte bezeichnen. Händler wie Norma, Rossmann und Edeka versuchen, ihre unökologischen Tüten durch entsprechende Mehrweg-Slogans schönzureden. Hier werden Verbraucherinnen und Verbraucher an der Nase herumgeführt. Statt Umwelt- und Klimaschutz zu untergraben, sollten die Händler die möglichst häufige Verwendung von Mehrweg-Tragetaschen fördern. Dass es auch ohne Einweg-Plastiktüten geht, zeigen die Händler Kaufland, Lidl, Rewe, Penny, Aldi Nord und Süd. Sie haben die Umweltsünde aus Plastik verbannt", sagt Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Täglich zeigen Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass ein Leben ohne Einweg-Tüten möglich ist. Sie nutzen Mehrwegtragetaschen, Einkaufsnetze, Rucksäcke, Klappkisten, Körbe, Fahrradtaschen oder Trolleys. "Auf Einweg-Papiertüten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausweichen. Sie sind keine umweltfreundliche Alternative, da ihre Herstellung viel Wasser, Energie und Chemikalien verbraucht. Auf Mehrwegtaschen zu setzen und diese so oft wie möglich zu verwenden, ist der mit Abstand umweltfreundlichste Weg", so Fischer.

Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot von Einweg-Plastiktüten. Unter das Verbot fallen Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis maximal 49 Mikrometer - auch sogenannte "Bioplastiktüten", die keine umweltfreundliche Alternative zu sonstigen Plastiktüten darstellen. Ausgenommen von der Verbotsregelung sind dünne Einweg-Plastiktüten zum Einpacken von Obst und Gemüse, sogenannte Hemdchen- oder Knotenbeutel mit weniger als 15 Mikrometern Wandstärke.

Links:


- DUH-Übersicht zum Angebot von Einweg-Plastiktüten in deutschen Supermärkten und Drogerien: http://l.duh.de/p220616
- Zu den Fotos der Plastiktüten: http://l.duh.de/p220616

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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Datum: 16.06.2022 - 07:00 Uhr
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