Extremsportarten und Berufssportarten – Versicherungsschutz in Unfallversicherung prüfen

Extremsportarten und Berufssportarten – Versicherungsschutz in Unfallversicherung prüfen

ID: 1989116

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 22.06.2022. Eine private Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall. Das hört sich zwar einfach an, ist jedoch viel komplizierter. Denn eine Unfallversicherung zahlt zum Beispiel auch bei Extremsportarten, doch man muss schon genau schauen, bei welchen. Über 70 Prozent der Unfälle passieren in der Freizeit. Und bei sportlicher Betätigung gibt es das höchste Verletzungsrisiko. Wer eine Extremsportart ausübt, sollte sich unbedingt vorher über eine geeignete Unfallversicherung informieren. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hat dazu praktische Tipps und Erläuterungen.

Sehr viele Menschen verbringen ihre Freizeit mit einer sportlichen Betätigung, sei es durch Fuß- oder Handball, Gymnastik, Laufen oder Radfahren. Es gibt viele Möglichkeiten, auch Extremsportarten. Dabei sind die meisten in der Regel in der privaten Unfallversicherung mitversichert. „Es gibt jedoch Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Reitsport, Motorsport oder Drachenfliegen. Für diese wird man nur sehr schwer, wenn überhaupt, einen Versicherer finden. Und wenn, dann sind auch die Beiträge sehr hoch“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Das gleiche gilt für Berufssportler, Lizenzsportler und Vertragssportler.

„Dennoch sollte jeder, der eine Extremsportart betreibt, versuchen sich bei einem Versicherer gegen Unfallgefahren abzusichern. Geld sollte dabei nicht die wichtigste Rolle spielen. Und gerade beim Versichern von Extremsportarten sollte man das Kleingedruckte vor Abschluss genau studieren. Außerdem empfiehlt es sich generell die Fragen der Versicherer zu Hobbys und Beruf wahrheitsgemäß zu beantworten“, so Jürgen Buck.

Ist ein Sportunfall geschehen, sollte man es neben dem privaten Unfallversicherer auch am besten sofort seiner gesetzlichen Unfallversicherung und der Sportversicherung des Vereins melden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift allerdings nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Universität, in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg dazu.



Kostenlose Informationen zum Thema „Unfallversicherung“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 22.06.2022 - 08:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Siegfried Karle
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.06.2022

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