Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

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Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Nach Studie aus Niedersachsen - Bundesumweltministerium: Quadratur des Kreises

Osnabrück. Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit: "Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus."

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein "regionales Bestandsmanagement" für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der "NOZ", das Vorhaben gleiche "der Quadratur des Kreises". Das Ministerium suche "nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden".

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