Berufsbetreuer 2023 - Der Bundesrat stimmt der Betreuerregistrierungsverordnung mit Maßgaben zu
ID: 1995487
Eine wichtige Meldung der HELP Akademie zum Sachkundenachweis ab 2023

(firmenpresse) - In seiner Sitzung am 8. Juli hat der Bundesrat der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) zugestimmt, die Zustimmung jedoch an gewisse Änderungen geknüpft.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung zu den Änderungen der Länderkammer verhalten wird.
Umfang des Sachkundelehrgangs (Sachkundenachweis 2023)
Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung sah für die Sachkundelehrgänge einen Zeitumfang von 360 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor. Der Bundesrat hat - der Empfehlung seines Rechtsausschusses folgend - einem Umfang von mindestens 270 Zeitstunden einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit zugestimmt. Es bleibt also bei den vorgegebenen 11 Modulen mit 11 Prüfungen am Ende eines jeden Moduls um das Zertifikat zu erhalten, so wie es auch im Entwurf der Verordnung angedacht war.
Die Teilnehmer*innen dieses Lehrgangs erhalten bei der HELP Akademie (Ausbildung Berufsbetreuer) zukünftig eine Teilnahmebestätigung mit allen aufgeführten Unterrichtseinheiten, ein Zeugnis und ein Zertifikat.
Selbstlernphasen
Kursteilnehmer*innen mit einem Hochschulabschluss sollen bis zu 50 Prozent der Zeitstunden eines Moduls des Sachkundelehrgangs in Selbstlernphasen absolvieren können, für alle anderen Teilnehmer*innen gilt ein Anteil von bis zu 15 Prozent.
Diese Regelung gilt nicht für Modul 10 - Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer und Modul 11 - Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung. In diesen beiden Modulen ist Anwesenheit vorgeschrieben.
Anderweitiger Nachweis der Sachkunde (§ 7 BtRegV)
Die Stammbehörde soll auf Antrag im Einzelfall die Sachkunde vermuten können, wenn der Antragsteller Teilbereiche der geforderten Kenntnisse anderweitig als durch betreuungsspezifische Bildungsgänge (§ 5 BtRegV) oder den Sachkundelehrgang (§ 6 BtRegV) nachweisen kann und über eine mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung verfügt, oder eine entsprechend mehrjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer hat.
Hier sind wir guter Dinge, dass der jetzt schon sehr in die Tiefe gehende Berufsbetreuerlehrgang der HELP Akademie ( Ausbildung Berufsbetreuer) Anerkennung finden wird. Besonders für die zertifizierten Berufsbetreuer*innen ab 2020, die bereits aktiv in der Betreuung tätig sind. Der Bestandsschutz greift für Betreuer*innen die schon in 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen haben.
Vollprivilegierung für Volljuristen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter
Die Sachkunde soll für Antragsteller mit der Befähigung zum Richteramt und Absolventen der Studiengänge Sozialpädagogik und Soziale Arbeit als nachgewiesen gelten. Für diesen Personenkreis war ursprünglich lediglich eine Teilprivilegierung vorgesehen.
Die Teilnehmer*innen mit den oben genannten Befähigungen und der Zertifizierung durch die bestandene Prüfung des Berufsbetreuerlehrgangs der HELP Akademie sollten somit allerbeste Voraussetzungen haben, besonders wenn sie schon aktiv als Berufsbetreuer*innen arbeiten (Ausbildung Berufsbetreuer)Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
berufsbetreuer-ausbildung
neues-betreuungsrecht
betreuungsrechtsreform
praesenzunterricht
helpakademie
sachkundenachweis
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Help-Akademie, staatlich anerkannte Erwachsenen-Bildungseinrichtung in München
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Ursula Mayr
Fürstenrieder Strasse 279
81377 München
info(at)help-akademie.de
089-21 54 59 20
http://www.help-akademie.de
Datum: 19.07.2022 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1995487
Anzahl Zeichen: 3650
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ursula Mayr
Stadt:
München
Telefon: 089-21 54 59 20
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 594 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berufsbetreuer 2023 - Der Bundesrat stimmt der Betreuerregistrierungsverordnung mit Maßgaben zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).