ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 1995591

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ "Herr" oder "Frau" reicht nicht aus +++

Die Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Nutzung von Angeboten zwingend zwischen einer Anrede als "Herr" oder "Frau" zu wählen, da dies eine unzulässige Diskriminierung von Personen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit darstellt. Für Online-Buchungen gelte eine Übergangsfrist bis Jahresende; andere Angebote muss die Bahn sofort umstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach der klagenden Person laut ARAG Experten zudem eine Entschädigung von 1.000 Euro zu (Az.: 9 U 92/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des OLG Frankfurt.





+++ 110 zusätzliche LED Leuchten am LKW +++

Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten mit gesondertem Stromkreis an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gemäß Paragraf 19 Absatz 2 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Bußgeldverfahren entschieden. Vielmehr müsse festgestellt werden, dass die Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt (Az.: 1 OWi SsBs 101/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken.





+++ Zu großes Kreuz... +++

Eine gläubige Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 25 S 56/21), wonach das Kreuz eine "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung" darstelle, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe zudem dazu, dass der Garten "die Züge einer Gedenkstätte" annehme.



Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Düsseldorf.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zukunft Mittelstand: Was die Wirtschaft für ein erfolgreiches Morgen braucht Nepomuck und Finn empfehlen: Kunterbunter Lesespaß für Kinder … und noch vieles mehr
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.07.2022 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1995591
Anzahl Zeichen: 2534

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 535 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Was ändert sich im Oktober? ...

Mehr Sicherheit bei Überweisungen Ab dem 9. Oktober gleichen Banken bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab. Dieses sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren soll Verbraucher besser vor Betrug und ve ...

ARAG Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt ...

Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachse ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z