Stellvertretende Fraktionsvorsitzende - Demokratisches Defizit bei europaeischer Finanzstabilisierung
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Stellvertretende Fraktionsvorsitzende - Demokratisches Defizit bei europaeischer Finanzstabilisierung
Die Bundesregierung hat der Verordnung gestern zugestimmt, obwohl das Europaeische Parlament an deren Zustandekommen nicht beteiligt war. Die Verordnung sieht auch keine Beteiligung der europaeischen Volksvertreter fuer den Fall vor, dass die EU am Kapitalmarkt Kredite fuer in Not geratene Mitgliedstaaten aufnehmen muss. Durch die Wahl des Artikel 122 Absatz 2 des Vertrages ueber die Arbeitsweise der EU (AEUV) hat die Bundesregierung die demokratische Legitimation des europaeischen Finanzstabilisierungsmechanismus geschwaecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion haette es begruesst, wenn die Bundesregierung statt des Artikel 122 Absatz 2 AEUV den Artikel
352 AEUV als Rechtsgrundlage fuer die EU-Verordnung gewaehlt haette. Dadurch waere eine angemessene Beteiligung des Europaeischen Parlaments sichergestellt worden. Zudem haette die Bundesregierung der Verordnung im Rat der EU erst nach Beschluss eines entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag zustimmen duerfen. Die Bundesregierung hat die demokratische Legitimation der Verordnung durch ihr Verhalten stark eingeschraenkt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, den Deutschen Bundestag zeitnah und umfassend ueber die Form, Funktion und das Verfahren des europaeischen Finanzstabilisierungsmechanismus zu informieren. Der Bundesregierung sollte an einer moeglichst starken Zustimmung des Bundestages zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung gelegen sein, um das auf der EU-Ebene entstandene demokratische Defizit so gut wie moeglich zu beheben.
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Datum: 12.05.2010 - 23:17 Uhr
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