Juicy Fields – Anleger fürchten um ihre Investitionen

Juicy Fields – Anleger fürchten um ihre Investitionen

ID: 1998032

Anleger können auf Konten nicht zugreifen – Befürchtung eines Exit Scam



CLLB RechtsanwälteCLLB Rechtsanwälte

(firmenpresse) - München, 01.08.2022. Seit Tagen können Anleger der Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields nicht mehr auf ihr Konto zugreifen. Die Sorge wächst, dass ihr Geld verloren ist. Im Internet macht die Befürchtung die Runde, dass sich die Verantwortlichen von Juicy Fields mit dem Geld der Anleger aus dem Staub gemacht haben. Von einem sog. „Exit-Scam“ ist die Rede. „Bestätigt ist das noch nicht, aber die Sorgen der Anleger sind wohl berechtigt. Sie sollten jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Juicy Fields machte medizinisches Cannabis zur Geldanlage. Anleger konnten in Cannabis-Pflanzen investieren und sollten schon in kurzer Zeit traumhafte Renditen kassieren. Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland könnte noch einen weiteren Boom auslösen und Juicy Fields machte sich das zu Nutze und bot den Anlegern sog. E-Growing an. Anfangs schien alles zu laufen und die Anleger freuten sich über ihre Auszahlungen.

Die Freude ist inzwischen der Befürchtung gewichen, dass die Anleger Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sind. Seit Tagen haben sie keinen Zugriff mehr auf ihre Konten bei Juicy Fields. Ein besorgter Anleger wandte sich jetzt an CLLB Rechtsanwälte. Er hatte 11.000 Euro bei Juicy Fields investiert und anfangs auch eine Auszahlung erhalten. Jetzt kann er auf seinen Account und auf seine Unterlagen nicht mehr zugreifen. So wie ihm geht es offenbar vielen Anlegern.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte Anfang Juni 2022 der Juicy Holdings B.V. am 3. Juni 2022 untersagt, die Investition in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze in Deutschland öffentlich anzubieten. Es ist der Juicy Holdings B.V. damit gegenwärtig verboten, diese Investments in Deutschland öffentlich anzubieten. Hintergrund der Untersagung war, dass es sich bei oben genannten Investitionsmöglichkeiten um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes handelt. Die Juicy Holdings B.V. war daher gesetzlich verpflichtet, vor Beginn des öffentlichen Angebots in Deutschland, das u.a. über die Internetseite von Juicy Fields erfolgte, einen durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Pflicht ist die Gesellschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt nachgekommen. Bereits im März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot einer anderen Vermögensanlage der Juicy Holdings B.V. in Form eines Nachrangdarlehens gewarnt. Die Juicy Holdings B.V. hatte das betreffende Angebot daraufhin eingestellt. Danach strukturierte die Juicy Holdings B.V. das Angebot um und bot rechtswidrig die oben genannten Investitionsmöglichkeiten an.



Juicy Fields hatte unterschiedliche Cannabis-Pflanzen mit unterschiedlichen Rendite-Aussichten im Angebot. Da die Auszahlungen an die Anleger liefen, war für Misstrauen nur wenig Platz. Daran änderte auch nichts, dass verantwortliche Personen ebenso wie die Gesellschaft im Impressum mehrfach wechselten. Dort tauchte nun die Juicy Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam auf. Offenbar nur ein Baustein in einem verzweigten und unübersichtlichen Firmengeflecht. Wie Finanztest berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen die Juicy Grow GmbH.

„Angesicht dieser Entwicklung sollten Anleger schnell handeln, um ihr Geld zu schützen“, so Rechtsanwalt Sittner. So können aufgrund des fehlenden Verkaufsprospekts Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Sollte Anlagebetrug vorliegen, sind auch Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen denkbar“, so Rechtsanwalt Sittner.
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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: sittner(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 01.08.2022 - 14:45 Uhr
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