Sonderfall Giebelstadt

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Sonderfall Giebelstadt



(pressrelations) -
Innenminister Herrmann und Landwirtschaftsminister Brunner: "Lösung für den ''Sonderfall Giebelstadt'' - Freistaat beteiligt sich an den Kosten der Bombenbeseitigung"

Der Freistaat Bayern wird sich an den Kosten der Suche und Bergung von Bombenblindgängern auf den Feldern rund um den ehemaligen Militärflughafen Giebelstadt beteiligen. Wie Innenminister Joachim Herrmann und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilten, übernehmen das Landwirtschafts- und das Innenressort jeweils ein Drittel der anfallenden Kosten. "Wir haben uns auf diese weitgehende Sonderlösung für Giebelstadt geeinigt, um Härtefälle bei den Landwirten zu vermeiden. Die jetzt vereinbarte Kostenteilung ist eine wertvolle und auch gerechtfertigte Hilfe. Das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg wird jetzt die Landwirte bei der Abwicklung der Räumungsarbeiten tatkräftig unterstützen", so die beiden Minister. Die Kosten für Entschärfung, Abtransport und Vernichtung trägt ohnehin der Freistaat Bayern vollständig.

Rund um den ehemaligen Militärflugplatz in Giebelstadt waren im zweiten Weltkrieg von den Alliierten rund 10.000 Bomben abgeworfen worden. Im vergangenen Jahr wurden nun zahlreiche Blindgänger gefunden, viele weitere werden hier noch vermutet. Nach vorläufigen Schätzungen sind etwa 200 Hektar landwirtschaftlicher Flächen betroffen. Viele Bauern hatten die belasteten Flächen erst Mitte der 80er Jahre im Zuge von Flurbereinigungsverfahren zugeteilt erhalten. Nach geltendem Sicherheitsrecht müssten sie als Grundstückseigentümer selbst für die Suche und die Bergung der Blindgänger aufkommen - der Freistaat trägt üblicherweise ausschließlich die Kosten für Entschärfung, Abtransport und Vernichtung. Die jetzt gefundene Regelung stellt einen angemessenen Ausgleich im Giebelstädter Härtefall dar. Zuvor hatten Bundesfinanzministerium, Bundesinnenministerium und Bundesverteidigungsministerium jede Kostenbeteiligung strikt abgelehnt.




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Datum: 14.05.2010 - 12:47 Uhr
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