Google Street View - GRÜNE: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stärken - gesetzliche Regelung

Google Street View - GRÜNE: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stärken - gesetzliche Regelung statt Selbstverpflichtung

ID: 199963

Google Street View - GRÜNE: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stärken - gesetzliche Regelung statt Selbstverpflichtung



(pressrelations) -
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, dass Hessen im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unterstützt und hat dazu einen Antrag für das nächste Plenum eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf des Bundeslandes Hamburgs werden erhebliche Lücken im Bundesdatenschutzgesetz geschlossen. Hochsensible Daten von Privatpersonen werden von Unternehmen zu kommerziellen Zwecken gesammelt und veröffentlicht. Die Betroffenen haben aber keine Möglichkeit sich davor zu schützen, weil es keine hinreichenden Rechtmittel gibt", erklärt die datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen, Ellen Enslin. "Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie kürzlich vom Internet-Konzern Google vereinbart, sind dafür leider nicht ausreichend. Das Recht auf Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte müssen auch im Netz gelten", fordert Enslin.

Durch flächendeckende Aufnahmen von Straßenansichten durch private Unternehmen und die anschließende Veröffentlichung im Internet, wie z.B. bei Google Street View, werden Passanten und Anwohner bildlich erfasst und identifizierbar gemacht. "Es herrscht bislang erhebliche Rechtunsicherheit, unter welchen Voraussetzungen das Abfilmen und die Veröffentlichung von Personen und Privateigentum zulässig ist." Nach dem Gesetzentwurf sind Unternehmen verpflichtet, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor sie ins Internet gestellt werden. Außerdem müssen sie einen Monat vor dem Abfilmen die Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit informieren. Abgebildete Personen können dann sogar die Verpixelung ihrer gesamten Person fordern. Ebenso haben Hauseigentümer und Mieter ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung ihrer Gebäude. Bei Verstößen müssen Bußgelder gezahlt werden.

"Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Nutzer auch im Internet zu schützen. Dem Entwurf der schwarz-grünen Koalition in Hamburg, dem sich auch das Saarland angeschlossen hat, sollte nun auch Hessen zustimmen."




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Datum: 14.05.2010 - 16:47 Uhr
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