Arbeitsverträge werden transparenter

Arbeitsverträge werden transparenter

ID: 1999947

ARAG Experte Tobias Klingelhöferüber Neuerungen in Arbeitsverträgen



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Sie kommt zwar als langweilige Zahl daher, bringt aber für Arbeitnehmer viele Vorteile mit sich: Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen enthalten müssen, um Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu machen. Wie Arbeitsverträge künftig aussehen müssen, welche Vorteile das erweiterte Nachweisgesetz für Arbeitnehmer hat und was für bestehende Arbeitsverträge gilt, erklärt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.



Was ist neu seit August?

Tobias Klingelhöfer: Für alle Arbeitsverträge, die nach dem 1. August geschlossen werden, gilt automatisch das erweiterte Nachweisgesetz. Das bisher existierende Nachweisgesetz enthielt bereits einige wesentliche Vertragsbedingungen, die jetzt erweitert wurden. So muss beispielsweise unter anderem schriftlich über die Dauer der Probezeit, sowie die vereinbarte Arbeitszeit im Detail unterrichtet werden. Auch die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes muss genau offengelegt werden, beispielsweise wenn es um Sonderzahlungen oder Überstunden geht. Eine weitere Neuerung ist die Pflicht, den Arbeitnehmer umfassend über das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren aufzuklären - zumindest über die Schriftformerfordernis sowie die Frist einer Kündigungsschutzklage.



Weiterhin müssen jetzt sämtliche erforderlichen Informationen dem Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag schriftlich vorgelegt werden. Geschieht dies nicht oder nicht korrekt, kann eine Geldbuße verhängt werden.



Für welche Arbeitsverträge gilt die EU-Richtlinie?

Tobias Klingelhöfer: Das neue Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitsverträge. Ob für Auszubildende, Mini-Jobber oder Reinigungskräfte im privaten Bereich - jeder, der nicht kurzfristig für maximal einen Monat beschäftigt ist und einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, hat nun Anspruch auf diese erweiterten Informationen im Vertrag. Die Erweiterungen können entweder in einem umfangreichen Arbeitsvertrag aufgenommen werden oder in einem gesonderten Nachweisdokument festgehalten werden.





Was gilt für bestehende Arbeitsverträge?

Tobias Klingelhöfer: Für bereits existierende Arbeitsverhältnisse müssen nicht zwingend neue Verträge ausgehändigt werden. Arbeitnehmer, die vor dem 1. August eingestellt wurden, müssen nur schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet werden, wenn sie ihren Arbeitgeber dazu auffordern. Auch dann ist keine Änderung des Vertrages notwendig, denn zur Erfüllung der Nachweispflichten reicht eine schriftliche, unterzeichnete Auflistung der Arbeitsbedingungen. Ich rate aber allen Arbeitnehmern, ihre bestehenden Verträge abzugleichen, denn die können jetzt unwirksame Klauseln enthalten, beispielsweise zu Ruhepausen oder der Abgeltung von Überstunden.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Mobile Hightech-Ausstellung in Rostock: InnoTruck zeigt Technologien der Zukunft Buchbeitragüber Wollfaserverbundwerkstoffe
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.08.2022 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1999947
Anzahl Zeichen: 3297

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 294 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsverträge werden transparenter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z