Sozialversicherungspflicht nicht abhängig vom Willen der Vertragsparteien

Sozialversicherungspflicht nicht abhängig vom Willen der Vertragsparteien

ID: 2004193

(PresseBox) - Ob jemand sozialversicherungspflichtig ist, entscheiden objektive Kriterien und nicht die Wünsche und Vorstellungen von selbstständigen Auftragnehmern oder Auftraggebern. Was das Urteil des Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen bedeutet, lesen Sie hier.

Welchen Fall hatte das Landessozialgericht zu beurteilen?

Eine GmbH, hatte vier freie Mitarbeiter. Alle hatten jeweils ein eigenes Gewerbe angemeldet, wie zum Beispiel Hausmeistertätigkeiten, Veranstaltungsservice Messebau. Die GmbH beauftragte sie als „Helfer“. Die Mitarbeiter stellten der GmbH ihre erbrachten Leistungen in Rechnung und waren noch für weitere Auftraggeber tätig. Im Rahmen einer Finanzkontrolle stellte das Hauptzollamt fest, dass die Helfer nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt seien. Die Folge: Die Deutsche Rentenversicherung forderte Sozialversicherungsbeiträge nach.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern gelangte ebenfalls zu der Auffassung, dass es sich in dem Fall um abhängig Beschäftigte handelte (Urteil vom 14.02.2022 – L 4 BA 21/9). Die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgte demnach zu Recht. Ausschlaggebend für die Bewertung des LSG war, dass die Mitarbeiter keinerlei Unternehmerrisiko trugen. „Dies ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit“, sagt Ecovis-Rentenexperte Andreas Islinger in München. Zudem seien die Mitarbeiter in den Betrieb eingegliedert gewesen und führten die gleichen Arbeiten durch, wie die im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. Dass die Auftragnehmer für weitere Auftraggeber tätig gewesen seien und sich als Selbstständige gefühlt hätten, schließt das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus.



Was gilt es in der Praxis zu beachten?

„In der Praxis wird häufig übersehen, dass bei der Beurteilung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, nicht nur die vertraglichen Regelungen maßgebend sind“, warnt Islinger. „Die Bezeichnung „freier Mitarbeiter“, „Subunternehmer“ oder „Werkvertrag“ hat keine Auswirkung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status.“

Zudem ist nicht relevant, ob der beauftragte Unternehmer selbstständig sein will, oder nicht. Für jedes Auftragsverhältnis ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, der sozialrechtliche Status festzustellen.

„Auftraggeber sollten daher vorab oder zu Beginn des Auftragsverhältnisses mit einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen, ob die Tätigkeit als selbstständig oder abhängig beschäftigt zu beurteilen ist. Das schützt vor finanziellen Risiken und rechtlichen Konsequenzen“, rät Islinger.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  First Tin bestätigt hochgradigen Kern der Zinnvererzung in Gottesberg! Ausfüllhilfen für die Grundsteuererklärung
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 01.09.2022 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2004193
Anzahl Zeichen: 3043

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt
Stadt:

Berlin


Telefon: +49 (89) 5898-266

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 181 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sozialversicherungspflicht nicht abhängig vom Willen der Vertragsparteien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


Corona-Hilfen: Die Fristen für die Schlussabrechnung sind verlängert ...
Für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen können sich Unternehmen und ihre Steuerberater jetzt bis zum 30.06.2023 Zeit lassen. Der ursprüngliche Termin war der 31.12.2022. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.08.2022 bekannt gegeben. Ecovis-Steuerbera

Neue Minijobgrenze ab Oktober: Trotz Mehrkosten lohnt sich die Gehaltserhöhung ...
Ab Oktober steigt der Mindestlohn auf 12 Euro und die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro. Trotz höherer Personalkosten rät Ecovis-Steuerberaterin Ines Frenzel in Neubrandenburg zum Wechsel auf 521 Euro, anstatt weiterhin Lohn im Bereich von 450,01 bis 520 Euro zu zahlen. Warum? Das zeigt ein Ver

First Tin bestätigt hochgradigen Kern der Zinnvererzung in Gottesberg! ...
Der durchschnittliche Zinngehalt der Lagerstätte Gottesberg in Sachsen liegt bei 0,27%, sodass bei 42,1 Mio. Tonnen 114.000 Tonnen enthaltenes Metall zusammenkommen. Die jüngsten Bohrergebnisse, die die deutsch-australische First Tin (WKN A3CWWW) heute präsentiert, fallen da deutlich höher aus.

Conico: Erste fünf Bohrungen bestätigen Kontinuität der Callisto-Entdeckung ...
Alle fünf Bohrlöcher, die Conico Ltd. (ASX: CNJ; FRA: BDD) inzwischen auf seinem Mt Thirsty Joint Venture (MTJV) (Greenstone Resources 50 %: Conico Limited 50 %) südlich der Callisto-Entdeckung von Galileo Resources (ASX: GAL) abgeschlossen hat, zeigen in den erwarteten Tiefen die identische geol


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z