Online-Casino muss Verlust in Höhe von 25.000 Euro erstatten

Online-Casino muss Verlust in Höhe von 25.000 Euro erstatten

ID: 2005319

Urteil des Landgerichts Rottweil – Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich fort



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(firmenpresse) - München, 06.09.2022. Die Reihe verbraucherfreundlicher Urteile bei Online-Glücksspielen setzt sich fort. Das Landgericht Rottweil hat mit Urteil vom 3. Juni 2022 entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten muss – rund 25.000 Euro (Az.: 2 O 479/21). Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die beklagte Anbieterin gegen das im Glücksspielstaatsvertag verankerte Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld hat.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Viele Anbieter machten ihre Online-Casinos dennoch auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Verträge mit dem Spieler jedoch nichtig. Das bedeutet, dass die Anbieter keinen Anspruch auf die Spieleinsätze haben und dementsprechend die Verluste erstatten müssen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der bereits für zahlreiche Glücksspieler ihre Verluste von Online-Casinos zurückgeholt hat.

Auch in dem vorliegenden Fall bot die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele an, ohne über eine in Deutschland gültige Lizenz dafür zu verfügen. Der Kläger nahm über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen teil und verlor dabei in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt mehr als 25.000 Euro. Das Geld verlangte er nun von dem Online-Casino zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Rottweil entschied, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte gegen das in § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland verstoßen habe. Die geschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste.



Weiter führte das Gericht aus, dass dem Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht im Wege stehe, dass er selbst gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte. Zudem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden Verhalten. Dürfte das Online-Casino den Verlust der Spieler dennoch behalten, wäre das Verbot seines Zweckes beraubt, so das LG Rottweil.

„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 06.09.2022 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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